@rsichmann schrieb: Der zweite Faktor muss nicht immer zwingend gefordert werden - bei kleinen Beträgen darf die Bank unter bestimmten Umständen darauf verzichten und trägt das erhöhte Risiko. [...] "Fingerabdruck-Freigabe" [...] Bei dieser Art "TAN-Erzeugung" ist der zweite Faktor also "Besitz", in diesem Fall des Schlüssels in der App/der Hardware, der erste ist das "Wissen" um die Zugangsdaten. Der zweite Faktor auf dem gleichen Gerät mit dem gleichem Fingerabdruck, so wie es deutsche Banken machen hat mich schon immer gewundert. Man hat bloß 2 Apps statt einer. Anekdote: Ich nutze seit ca. 2 Jahren ausschließlich eine litauische IBAN. Die hat 2 Stellen weniger als eine deutsche u. die BIC hat 3 Stellen weniger. Das führt regelmäßig zu Software-Problemen in Deutschland. Ich konnte aber bisher, wenn auch nach einigen Kämpfen, alle Zahlungen tätigen/erhalten.
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