Hallo,
ich habe gerade mit einem Mandanten telefoniert. Er hat einen riesen großen Stapel Zangskontoauszüge von seiner Sparkasse bekommen.
Der Mandant ruft seine Kontoumsätze über EBICS in DUO ab. Das macht er regelmäßig.
Ich habe bei der Bank angerufen. Diese meinten es wäre ein Unterschied ob man Kontoumsätze oder Kontoauszüge abruft. Nur das Kontoumsätze abrufen genügt nicht.
Unsere Banksoftware müsste es hergeben auch die Kontoauszüge abzuholen.
Hat dieses Problem schon einmal jemand gehabt?
Gibt es bei Datev eine Möglichkeit auch die Kontoauszüge abzuholen?
Der Mandant hat zusätzlich noch für seine privaten Konten das SFirm. Darüber könnte man das regeln.
Aber wenn ich jetzt einen Mandanten habe der weder SFirm hat noch Onlinebanking sondern alles über DATEV macht......was passiert da?
Mit freundlichen Grüßen
Annette Roth
"Diese meinten es wäre ein Unterschied ob man Kontoumsätze oder Kontoauszüge abruft. Nur das Kontoumsätze abrufen genügt nicht."
Das sehe ich genauso! Daher entweder "Papierauszüge" oder die Kontoauszüge in elektronischer Form, dies sollte man bei der Bank wählen können. Sollte dies Wahl vom Mandanten bisher nicht erfolgt sein, handelt es sich nicht um "Zwangskontoauszüge" sondern um die Verpflichtung der Bank, Originale bereitzustellen.
Alles ganz normal und richtig aus meiner Sicht. Vielleicht habe ich aber die Frage nicht richtig verstanden.
WIchtig dabei:
Beim Wechsel auf digitale Kontoauszüge könnte automatisch die Verpflichtung zur revisionssicheren digitalen Archivierung hängen. Sollte man eh überlegen.
Gruß
Raimund Sichmann
Ja, die liebe Sparkasse. Jeder hat heute Online Banking und Apps auf dem Handy aber dann bekommt man ungewollt Papier zugeschickt. Selbst erlebt. Danke Sparkasse, für die tolle Beratung und den Hinweis und den Weg zur Digitalisierung.
Weiß jemand, warum das nötig ist? Kann man doch alles online über Jahre nachverfolgen, oder nicht? Wer, was wann wohin mit welche Betrag, Betreff überwiesen oder erhalten hat. Oder hängt da wieder so ein tolles DE Gesetz hinter? 🙄
richtig vermutet, das ist gesetzlich nötig, die Verpflichtung gilt für alle Banken und natürlich nicht nur für die Sparkassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungsabschluss
Ich halte das auch nicht für zeitgemäß, gerade wenn ich überlege, dass bei PIN und TAN beispielsweise eh alle 90 Tage eine TAN zur Anmeldung nötig ist, dann sollte ich mir als Bank auch die korrekte Buchführung per TAN bestätigen lassen dürfen, wenn die Kund*innen das denn so wünschen.
Schöne Pfingsten!
Raimund Sichmann
Hallo,
ja das dies schon verpflichtend ist, war mir klar. Aber grds. bin ich davon ausgegangen, das wenn wir die Kontoumsätze digital bei der Bank abholen, der Mandant dann auch der Pflicht nachgegangen ist, seine Kontoumsätze zu prüfen. Was er ja mit DUO tatsächlich auch tut.
Die Kontoauszüge wurden im SFIRM im elektronischen Postfach bereit gestellt. Dort aber nicht angeschaut.
Die Sparkassen können ja sicherlich nachvollziehen, das die Umsätze separat abgeholt wurden und zwar vom Mandanten selbst.
Da macht es für mich keinen Sinn, die Kontoauszüge noch in Papierform nachgeschickt zu bekommen.
@DATEV: Gibt es hier evtl. Projekte, das die Umsatzabholung bei den Banken ausreichend ist? Es würde meiner Ansicht nach Sinn machen. Denn wenn ich einen Mandanten habe, der sowieso SFIRM hat oder auch Online Banking, dann ist es ja nicht ganz einfacht, diesen von DUO zu überzeugen.
Oder wird evtl. die Abholung von Kontoauszügen im DATEV integriert?
Hallo,
ja das liebe Problem mit den Kontoauszügen.
Es ist ja auch in der Pflicht des Steuerpflichtigen die Kontoauszüge - nicht die Umsatzübersichten - entsprechend der Aufbewahrungspflicht aufzubewahren.
Ich sehe ein Problem darin, wenn dieser Mandant mal sein Unternehmen aufgibt oder zu einem Berater ohne DATEV wechselt. Deswegen sollte der Mandant sich da schön selber drum kümmern und das auch nicht in DATEV integriert werden.
Es gibt Mandanten, die mir Ihrer Bank gesprochen haben und nur noch die Onlinekontoauszüge im Onlinebanking bereitgestellt bekommen und diese Nachrichten aber in einer bestimmten Frist als gelesen markiert sein müssen, sonst bekommen die auch diese per Post - mit Gebühren versteht sich 😉 Vielleicht gibt es da ja ein Kontenmodell was besser zu Ihrem Mandanten passt.
@zwieselzwack schrieb:Es gibt Mandanten, die mir Ihrer Bank gesprochen haben und nur noch die Onlinekontoauszüge im Onlinebanking bereitgestellt bekommen und diese Nachrichten aber in einer bestimmten Frist als gelesen markiert sein müssen, sonst bekommen die auch diese per Post - mit Gebühren versteht sich 😉 Vielleicht gibt es da ja ein Kontenmodell was besser zu Ihrem Mandanten passt.
Jau, das habe ich auch mal gehört. Das doch einfach nur krank 🙄. Alle reden von Digitalisierung und always online und dann muss man in DE sich mit so etwas rumschlagen, was bei den Banken natürlich nur im Kleingedruckten stand und in irgendeiner Preistabelle Anlage 783628462 mal stand. Undurchsichtig und intransparent 😠. Und die Banken fragen sich, warum das Vertrauen sinkt. Die wollen alle nur das Geld und Beratung erachte ich noch immer für sehr skeptisch 🤔.
das ist schon ewig her, dass Banken über das Porto hinaus Gebühren für die Zwangsauszüge berechnet haben, um hier Geld zu verdienen. Dürfen sie nämlich nicht.
@rsichmann das Porto zähle ich auch schon zu den "Gebühren/Kosten", da der Mandant das natürlich nicht zahlen müsste, wenn er keine Zwangsauszüge zugeschickt bekäme.
da hat aber die Bank keine Wahl. Sie ist gesetzlich verpflichtet.
Hallo,
aktuell gibt es keine konkreten Projekte dazu.
Gerne können Sie Ihre Idee dazu in DATEV Ideas im Bereich "Unternehmen online"anlegen:
https://www.datev-community.de/t5/ideas/ideaexchangepage/blog-id/ideen?
... da die Banken inzwischen nur noch das Porto weiterberechnen dürfen, würden sie mit Sicherheit keine Briefpost verschicken, wenn sie nicht müssten.
Jeder Bankkunde kann ja alle paar Wochen die Kontoauszüge (PDF-Dateien) per Browser abholen (herunterladen). Dann ist das Thema Papier 'gegessen'.
Was allerdings nervt ist, dass man nicht alle neuen Dokumente (inkl. sonstiger Schreiben, Informationen, Steuerbescheinigungen etc.) mit einem Klick (gesammelt) herunterladen kann.
Die vielen einzelnen Klicks sind sehr hinderlich.