Hallo allerseits, es kommt ja öfters vor, dass die RV die Meldung 57 anfragt. Nun habe ich den Fall, dass die Meldung im April angefragt, im Mai auch erstellt wurde. Jetzt schreibt mich die Krankenkasse an und verlangt (auch nach telefonischer Rückfrage), dass ich die Abmeldung (Grund 30) zum 31.07.2017 storniere und neu erstelle. Grund: die Meldung 57 beinhaltet das vorläufige Entgelt von Jan 17 - Mai 17. (logisch) Die Abmeldung 30 beinhaltet das Jahresentgelt von Jan 17 - Mai 17. (auch logisch) Die Krankenkasse sagt, dass sie Abmeldung nicht einlesen können, da die Meldung 57 bereits vorliegt. Hat jemand die selben Erfahrungen gemacht? Danke und Grüße Christine Kundler
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