Danke für Ihre umfangreiche Antwort. Ich halte diese jedoch für falsch. "1. Gesetzliche Sicht: Signatur ist nicht verpflichtend In Deutschland gilt (vereinfacht): Eine elektronische Rechnung ist auch ohne digitale Signatur gültig, solange drei Dinge gewährleistet sind: - Echtheit der Herkunft (wer hat sie geschickt?) - Unversehrtheit des Inhalts (nicht manipuliert) - Lesbarkeit" An welcher Stelle werden denn diese Punkte: - Echtheit der Herkunft (wer hat sie geschickt?) - Unversehrtheit des Inhalts (nicht manipuliert) sichergestellt? Wer hat sie geschickt wird an keiner Stelle verifiziert. Eine E-Rechnung, ob nun X-Rechnung (XML, also eigentlich Text) oder Zugferd (PDF und XML) ist nicht vor Manipulationen geschützt, es gibt keine Hashwerte o. ä., sie kann an beliebiger Stelle verändert werden, z. B. Bankverbindung. Soweit ich weiß, wird mit der Signatur auch die Originalität des Inhalts einer Mail bestätigt. Ich kann natürlich darauf verzichten, meinen öffentlichen Schlüssel mitzuschicken, das ist aber nicht die Standardeinstellung.
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