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DATEV E-Rechnungsplattform Fehlercode 11

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letzte Antwort am 22.06.2026 11:27:59 von jberggren
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jberggren
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Hallo,

 

beim Versenden einer E-rechnung erhält der Absender eine Mail von der DATEV E-Rechnungsplattform mit folgendem Inhalt:

 

Betreff: [DATEV E-Rechnungsplattform] Bitte prüfen: E-Mail konnte nicht zugestellt werden

 

Im Text gibt es eine Nachrich wie folgt (Ausschnitt):

"Ursache Der Empfänger akzeptiert keine Anlagen zu dem gesendeten Geschäftsdokument
Fehlercode 11: ReceiverDissabledAttachments"

 

Der Absender schickt mit seiner E-Rechnung auch eine PGP-Signatur.

 

Warum kommt die Mail (Rechnung kommt trotzdem an) nicht komplett durch?

Und wie lässt sich das ändern?

 

Eine PGP-Signatur sollte doch nichts ungewöhnliches sein ...

 

MfG

 

Jens Berggren

 

 

 

Beitrag zu Unternehmen online verschoben von @Christina_Schulze 

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Thaci
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jberggren

 

bitte beachten Sie, dass unsere Plattform neben den eigentlichen Rechnungsdateien (PDF bzw. XML) keine separaten zusätzlichen Anlagen verarbeitet.

 

Die mit gesendete Signatur wird als eigenständiger E-Mail-Anhang gewertet und daher als zusätzliche Anlage eingestuft.

 

Dies führt zur angezeigten Fehlermeldung.

Viele Grüße aus Nürnberg
Julia Thaci - DATEV eG
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jberggren
Beginner
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Danke für Ihre Antwort,

 

so in etwa habe ich mir das schon gedacht.

 

Allerdings sollte es doch wohl möglich sein, gerade beim Versand einer Rechnung, eine Signatur mitzusenden, die den Absender und die Originalität der Mail bestätigt.

 

Sehen Sie das anders?

 

MfG

 

Jens Berggren

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jberggren
Beginner
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Und noch etwas, die Meldung besagt, dass die Anlagen vom Empfänger blockiert wurden.

 

Das ist wohl eine Falschaussage.

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DATEV-Mitarbeiter
Fabian_Kratzer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jberggren,

 

Ihre Überlegung ist absolut nachvollziehbar – aus der „klassischen E-Mail-Logik“ heraus würde man tatsächlich erwarten: Rechnung = signierte Mail = sichere Herkunft.


Der entscheidende Punkt ist aber:
Bei der E-Rechnung (insbesondere über Plattformen/Netzwerke) wird genau diese Sicherheit an anderer Stelle sichergestellt – und deshalb braucht man die Signatur auf der E-Mail selbst in vielen Fällen nicht mehr.


1. Gesetzliche Sicht: Signatur ist nicht verpflichtend

In Deutschland gilt (vereinfacht): Eine elektronische Rechnung ist auch ohne digitale Signatur gültig, solange drei Dinge gewährleistet sind:

- Echtheit der Herkunft (wer hat sie geschickt?)
- Unversehrtheit des Inhalts (nicht manipuliert)
- Lesbarkeit

 

Wie diese Anforderungen erfüllt werden, ist nicht vorgeschrieben , das kann jedes Unternehmen selbst sicherstellen.

 

2. Warum die Plattform die Signatur ersetzt (bzw. überflüssig macht)

Bei modernen E-Rechnungsplattformen (z. B. PEPPOL, Portale der öffentlichen Hand etc.) wird die „Vertrauensfunktion“ anders gelöst:

a) Verifizierte Teilnehmer

- Sender und Empfänger sind registriert / zertifiziert
- Identität ist also bereits beim Zugang geprüft

- Die Plattform weiß: Wer sendet hier überhaupt?

b) Gesicherte Übertragung

- Nutzung von verschlüsselten Verbindungen (z. B. TLS/HTTPS)
- Teilweise zusätzlich abgesicherte Netzwerke

- Manipulation „auf dem Transportweg“ ist praktisch ausgeschlossen

c) Strukturierte Daten statt „Dokument“

- E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) sind strukturierte Datensätze (XML)
- Diese werden automatisch validiert (z. B. Pflichtfelder, Plausibilität)

- Veränderungen würden sofort auffallen

d) Nachvollziehbarer Audit-Trail

Plattformen protokollieren:

- Versandzeitpunkt
- Sender
- Empfänger
- Verarbeitungsschritte

 

Dadurch entsteht eine prüfbare Historie, die die „Beweissicherheit“ ersetzt

 

3. Warum eine E-Mail-Signatur hier weniger wichtig ist
Eine klassische Signatur in einer E-Mail bestätigt nur: „Diese Mail kommt von dieser Adresse“ schützt nur begrenzt vor: falschen Rechnungsinhalten, nachträglicher Änderung außerhalb der Mail, Prozessfehlern im Unternehmen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Fabian Kratzer - DATEV eG
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jberggren
Beginner
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Danke für Ihre umfangreiche Antwort.

 

Ich halte diese jedoch für falsch.

 


"1. Gesetzliche Sicht: Signatur ist nicht verpflichtend

In Deutschland gilt (vereinfacht): Eine elektronische Rechnung ist auch ohne digitale Signatur gültig, solange drei Dinge gewährleistet sind:

- Echtheit der Herkunft (wer hat sie geschickt?)
- Unversehrtheit des Inhalts (nicht manipuliert)
- Lesbarkeit"

 

An welcher Stelle werden denn diese Punkte:

- Echtheit der Herkunft (wer hat sie geschickt?)
- Unversehrtheit des Inhalts (nicht manipuliert)

sichergestellt?

 

Wer hat sie geschickt wird an keiner Stelle verifiziert.

Eine E-Rechnung, ob nun X-Rechnung (XML, also eigentlich Text) oder Zugferd (PDF und XML) ist nicht vor Manipulationen geschützt, es gibt keine Hashwerte o. ä., sie kann an beliebiger Stelle verändert werden, z. B. Bankverbindung.

 

Soweit ich weiß, wird mit der Signatur auch die Originalität des Inhalts einer Mail bestätigt.

Ich kann natürlich darauf verzichten, meinen öffentlichen Schlüssel mitzuschicken, das ist aber nicht die Standardeinstellung.

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letzte Antwort am 22.06.2026 11:27:59 von jberggren
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