Hallo @Newbie_ , die Anforderungen der Arbeitsagentur sind etwas "pauschal" formuliert, was durchaus zu einer Schrecksekunde führen kann. Aber dem ist nicht so ;). Und auch im SV-Meldeportal sind nur die Angaben zu machen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie bescheinigen zum einen die Betriebszugehörigkeit. Und die kann durchaus so viele Jahre umfassen. Das sind aber nur zwei Datumsangaben. Punkt. Die Angaben erscheinen dann unter Punkt 2. 1. Zum anderen bescheinigen Sie das Arbeitsentgelt die letzten zwölf abgerechneten Monate. Diese Angaben erscheinen dann unter Punkt 5. VG
... Mehr anzeigen