abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SV-Meldeportal Arbeitsbescheinigung

3
letzte Antwort am 07.05.2026 13:16:43 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Newbie_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
184 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

meine Frage geht etwas an DATEV vorbei aber ich hoffe auf Erfahrungsberichte. 

 

Ein Mitarbeiter war beschäftigt von März 2011 bis Dezember 2022. Heute ging die Aufforderung der Arbeitsagentur bei uns ein, eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen. 

 

Wir haben zwar einen Zugang zum SV-Meldeportal, brauchen es aber bislang nicht. Entsprechend habe ich damit keine Routine. 

 

Muss ich tatsächlich manuell die Abrechnungsdaten von 2011 bis 2022 aus LODAS in die Mitarbeiterstammdaten des Portals übertragen, damit hierüber die Arbeitsbescheinigung erstellt werden kann? Das dauert ja ewig bei so vielen Jahren Beschäftigung. Ich habe nur noch wenig Zeit bis zur Deadline der Agentur (lange Postlaufzeiten lassen grüßen). 

 

Ich bitte um Input ob meine Vorgehensweise so wirklich stimmt. 

 

Vielen Dank an alle, die sich mit dem SV-Meldeportal auskennen. 

 

Newbie_

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
177 Mal angesehen

Hallo,

 

ja Sie müssen die Werte manuell eintragen, allerdings würde ich persönlich nur die letzten 12 Monate bescheinigen, wenn in dieser Zeit keine unbezahlte Unterbrechung vorlag.

 

 

ama
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
175 Mal angesehen

Guten Tag,

 

manuell eingetragen werden muss es leider tatsächlich, ich mache aber immer nur die letzten 12 Monate, wenn nicht 24 angefordert sind. Hat bis jetzt immer gepasst. Wenn die mehr wollen, melden die sich wohl.

 

LG 

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
166 Mal angesehen

Hallo @Newbie_ ,

 

die Anforderungen der Arbeitsagentur sind etwas "pauschal" formuliert, was durchaus zu einer Schrecksekunde führen kann. Aber dem ist nicht so ;).

 

Und auch im SV-Meldeportal sind nur die Angaben zu machen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

Sie bescheinigen zum einen die Betriebszugehörigkeit. Und die kann durchaus so viele Jahre umfassen. Das sind aber nur zwei Datumsangaben. Punkt. Die Angaben erscheinen dann unter Punkt 2. 1.

 

Zum anderen bescheinigen Sie das Arbeitsentgelt die letzten zwölf abgerechneten Monate. Diese Angaben erscheinen dann unter Punkt 5.

 

VG

 

 

 

3
letzte Antwort am 07.05.2026 13:16:43 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage