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Wiederabrechnung oder Nachberechnung?

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letzte Antwort am 04.07.2025 13:03:13 von Newbie_
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Newbie_
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Hallo Community, 

 

einem Mitarbeiter wurde im Juni 2025 zu wenig Gehalt bezahlt. Das Austrittdatum war auf 24.06.25 anstatt 24.06.26 eingestellt. Entsprechend wurde nicht der ganze Monat in der Zahlung berücksichtigt und ich brauche eine zweite Zahlung für den Juni über den Differenzbetrag. 

 

Ich korrigiere eine Abrechnung das erste Mal und bin etwas irritiert, ob ich Nach- oder Wiederabrechnung wählen muss. Ich möchte, dass dem Mitarbeiter die Differenz gleich bezahlt wird, nicht erst mit der nächsten Juli-Abrechnung am Ende des Monats. Ich arbeite mit LODAS.

 

Hat jemand Erfahrung und kann helfen? Danke. 

 

 

 

 

 

 

SusanneR
Aufsteiger
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Ich würde da eine Wiederabrechnung einzelne Personalnummer machen und vorher den Auszahlungsbetrag der falschen Abrechnung als Vorschuss abziehen. Dann hast Du auf der Korrekturabrechnung den Differenzbetrag als Auszahlungsbetrag.

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rschoepe
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Wiederabrechnung rechnet den letzten(!) abgerechneten Monat wieder ab, Nachberechnung macht nachträgliche Berechnungen für alle Monate des aktuellen und vorangegangenen Jahrs im Rahmen einer späteren Abrechnung. Und da du die Überweisung jetzt schon haben möchtest, willst du eine Wiederabrechnung einzelne PNr machen.

 


@Newbie_  schrieb:

ich brauche eine zweite Zahlung für den Juni über den Differenzbetrag.


Dafür gehst du unter Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > (Reiter) DÜ und setzt den Haken für den Differenzzahlungsträger. Dann berücksichtigt LODAS automatisch den Auszahlungsbetrag der Erstabrechnung und erstellt die Überweisungen nur für den fehlenden Betrag (bzw. würde ihn bei Überzahlung zum Abzug vormerken).

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Newbie_
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@rschoepe Danke für die eindeutige Klärung Wieder-/Nachberechnung. 

 

Die Lösung mit dem Differenzzahlungsträger klingt grundsätzlich sehr gut. Hierfür muss ich allerdings den Haken auch bei "getrennte Auswertungen für Lohn-/Gehaltszahlungen und Netto-Abzüge" setzen. Dieses wiederum scheint erst mit einer nächsten Erstabrechnung wirksam zu werden. Und ich müsste zunächst mit meiner Buchhaltung klären, was das genau für Auswirkungen hätte.

 

Für diesen konkreten Fall könnte ich es also aufgrund der Wirksamkeit ab nächster Erstabrechnung noch nicht anwenden. So lese ich das in der (im Anhang beigefügten) Hinweismeldung, richtig?

rschoepe
Experte
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@Newbie_  schrieb:

Hierfür muss ich allerdings den Haken auch bei "getrennte Auswertungen für Lohn-/Gehaltszahlungen und Netto-Abzüge" setzen. Dieses wiederum scheint erst mit einer nächsten Erstabrechnung wirksam zu werden.


Das sagt LODAS, ja. Aber es funktioniert trotzdem.

 


@Newbie_  schrieb:

Und ich müsste zunächst mit meiner Buchhaltung klären, was das genau für Auswirkungen hätte.

Für die Fibu keine (außer der zusätzlichen Überweisung in der Bank), der Buchungsbeleg/-stapel wird komplett neu erstellt. Das betrifft nur die 12x- (DTA-Dateien) und 20x-Auswertungen.

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Newbie_
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 04.07.2025 13:03:13 von Newbie_
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