Hallo zusammen,
bei der Anlage eines Mitarbeiters habe ich aus Gewohnheit die Abfrage der Sozialversicherungsnummer gestellt. Leider ist mir bei der Angabe seiner Adresse ein Fehler unterlaufen und die Auswertung hat zurückgemeldet, dass keine Nummer für ihn vorliegt und das Verfahren zur Vergabe einer Sozialversicherungsnummer eingeleitet wird.
Da der Mitarbeiter schon einmal bei uns beschäftigt war, kann ich mit Sicherheit sagen, dass er eine gültige Nummer hat. Diese liegt mir auch vor - er braucht definitiv keine. Der Mitarbeiter ist zum 01.07.26 eingetreten und wurde noch nicht abgerechnet.
Ich kenne die genauen Hintergründe nicht, was jetzt passiert. Muss ich irgendwo eingreifen, damit nichts schiefgeht?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Newbie_
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Aktuell passiert nichts. Da hier nur die Abfrage der Sozialversicherungsnummer erfolgt und keine Sofortmeldung, wird erst mit der Abrechnung ganz normal die SV-Anmeldung erstellt.
Sie können mit den richtigen Daten nochmals eine SV-Abruf machen, dann erhalten Sie diesmal die SV-Nr. zurück.
Wenn nicht, erfolgt mit der Anmeldung nochmals eine Prüfung bei der DRV, ob eine SV-Nr. bereits vorliegt. In diesem Fall würde einfach, die existierende zurückgemeldet.
Sie können natürlich auch die bekannte SV-Nr. manuell erfassen. Dann würde die SV-Anmeldung direkt mit dieser erfolgen.
Vielen Dank für die schnelle Aufklärung!