Ich riskiers. Haftungsansprüche bitte gegen Micky Maus, Mouseton. Grundsätzlich (Steuerrecht): Wurde die AfA schlichtweg vergessen, weil bspw. im Programm keine errechnet wurde (keine AfA-Berechnung), den Buchwert ab 2024 einfach auf die Restnutzungsdauer verteilt abschreiben. Wurde allerdings vergessen, die Wirtschaftsgüter grundsätzlich zu buchen, scheidet dies aus und notwendiges Betriebsvermögen ist mit den fortgeführten Anschaffungskosten weiter nach linearem Satz abzuschreiben; die AfA aus der "Schattenrechnung" geht verloren. Willentlich unterlassenen AfA ist ebenfalls nicht nachholbar. Natürlich ist das Thema nicht ganz komplikationsfrei und für Details, gerade um den Sachverhalt zu präzisieren, insbesondere bei größerer Relevanz, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.
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