ich habe für einen Mandanten eine Fristverlängerung für das Rechnungswesen auf Grundlage der Grunddaten beantragt und diese Möglichkeit abgehakt – und zwar seit dem 2. Q. Nun bekomme ich vom FA eine Erinnerung an die USt-VA, die immer noch nicht verlängert wurde.
Wie ist das möglich? und wie kann ich für einen neuen Mandanen oder alten diese Möglichkeit beantragen
danke im Voraus
Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von Steuern und Expertisen nach Betriebliches Rechnungswesen verschoben.
Hast Du 1.11 mit der USt-VA 12/2025 an das Finanzamt gemeldet?
Die gezeigte Auswahlmöglichkeit in den Stammdaten ist nur für die Berechnung des Übermittlungstermins.
Eine Fristverlängerung muss beim Finanzamt mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt werden (auch bei Quartal).
Antrag auf Dauerfristverlängerung und USt 1/11 stellen - DATEV Hilfe-Center
nein
muss ich erst hier beantragen?
Antrag auf Dauerfristverlängerung ohne Anmeldung des USt 1/11 stellen
Danke Euch