@deusex schrieb: Hallo, vielleicht mache oder verstehe ich was falsch, aber der Kapitalkontenübertrag, auch bei EÜR-GbR, ist doch seit geraumer Zeit möglich. Anlage (SKR04). Klären Sie uns bitte nochmals auf, ob Ihre Aussagen bezüglich der Gesellschafter-Kapitalkonten zutreffend ist ! Offenbar sagt die Funktionalität etwas anderes. Stimmt, bei einer GbR ist das umgesetzt. Meine Ausgangsfrage bezog sich auf ein Einzelunternehmen, wo die Entnahmen/Einlagen des laufenden Jahres hemmungslos als Vortrag als Entnahmen/Einlagen im Folgejahr vorgetragen werden können: . Warum das bei einer GbR richtig umgesetzt wird und bei einem Einzelunternehmen nicht, wo das viel einfacher sein müsste, erschließt sich mit nicht. Und die Fehlermöglichkeit, dass die Entnahmen des Vorjahres als Entnahmen des laufendes Jahr im Saldo ausgewiesen werden, ist ja wohl falsch genug, um Ehrgeiz zu entwickeln ,das richtig zu machen.
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