@lohnexperte schrieb: - Krankengeld durch die Krankenkasse scheidet nach dem von Ihnen zitierten Urteil ebenfalls aus Moin, das Krankengeld wird nicht auf Grundlage der neu aufgenommenen Beschäftigung gezahlt. Ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht hängt von der davor liegenden Zeit ab. Und da man auch bei Bezug von Arbeitslosengeld einen Anspruch auf Krankengeld hat (Krankengeld für Arbeitssuchende - Die Techniker), könnte ich mir vorstellen, dass dies auch in diesem Fall greift. Im Extremfall müsste Sozialhilfe/Bürgergeld beantragt werden. Wirklich glücklich gelöst ist dies nicht. Aber hier eine falsche Bescheinigung als Arbeitgeber zu erstellen kann auch nicht die Lösung sein. Hier sehe ich ggf. sogar Haftungsprobleme auf Einen zukommen. Das Problem ist, das man als Betroffener hier in vielen Fällen falsch oder gar nicht informiert wird. Dies sieht man ja schon daran, dass selbst die Mitarbeiter der Krankenkassen hier falsche Rückschlüsse ziehen. Viele Grüße Uwe Lutz
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