Hallo zusammen,
unser Mitarbeiter ist zum 31.12.24 ausgetreten. Im Juli 2025 steht ihm die Auszahlung einer Tantieme für das Jahr 2024 als Sonstiger Bezug/Einmalzahlung zu.
Laut DATEV-Dokument 5303236 sollten wir ihn zum 1. Juli bei ELStAM mit dem Kennzeichen „Nebenarbeitgeber“ anmelden und dann zum 31. Juli abmelden.
Da der Mitarbeiter bei uns nicht mehr beschäftigt ist, sollten bei ihm eigentlich keine 30 SV-Tage anfallen, - das heißt, dass die Tantieme sv-frei und steuerpflichtig abgerechnet werden könnte.
Nun bin ich verunsichert, ob das System bei der An- und Abmeldung im ELStAM-Verfahren doch 30 SV-Tage berücksichtigt. Ich möchte auf Nummer sicher gehen und mich vor der Anmeldung darüber informieren, was in diesem Fall genau passiert. Werden dabei 30 SV-Tage berücksichtigt? Falls ja, benötige ich eine Lohnart, mit der eine Einmalzahlung (Tantieme) sv-frei und st-pfl. abrechnet werden kann (?). Welche Lohnart wäre dann richtig?
Ich bitte Euch freundlicherweise um Eure Hilfe.
VG und einen schönen Tag.
Hallo,
haben Sie einen neuen Beschäftigungszeitraum von 01.07.2025 bis 31.07.2025 angelegt?
Dann löschen Sie diesen Zeitraum und erfassen Sie die Tantieme mit der Lohnart 4100 unter Bewegungsdaten | Monatserfassung mit Zuordnungsmonat 07/2025. So werden keine SV-Beiträge abgerechnet, da es keine SV-Tage gibt.
ELStAM-Verfahren:
Unter Abrechnung | DÜ Elektronische Lohnsteuerkarte... melden Sie den Arbeitnehmer als Nebenarbeitgeber zum 01.07.2025 an. Die Abmeldung zum 31.07.2025 können Sie ebenfalls über diese Maske durchführen.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sehr hilfreich.
VG