Die Erwerbsminderungsrente kann kein Dienstverhältnis sein, da es in der ESt zu den Einkünfte aus sonstige Einkünfte, nicht aus nicht selbstständiger Arbeit gehört. Allerdings stellt sich eher die Frage, ob ggf. noch eine Hauptbeschäftigung existiert, wo zwar eine Unterbrechung vorliegt, aber die Beschäftigung rechtlich nicht beendet worden ist. Letztlich sollte der AN schriftlich bestätigen, dass der Minijob das erste Dienstverhältnis ist, so dass gem. § 3 Nr. 63 EStG die baV steuerfrei und somit auch sv-frei gezahlt werden kann. Handelt es sich hierbei um einen Familienangehörigen? Erhalten alle Minijobber die baV? Es ist unüblich, dass Minijobber eine AG-finanzierte baV erhalten, aber natürlich nicht verboten.
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