Hallo Community,
ich habe mal wieder eine Frage und brauche das geballte wissen.
Ehemann ist Berufssoldat.
Ehefrau soll angestellt werden für 1.200,00 € brutto monatlich in einem Verkaufsgeschäft. Sie hat Anspruch auf Beihilfe ist qua Gesetz automatisch ab dem Tag der Eheschließung und ab Geburt eines Kindes gegeben. Er beträgt bei Ehepartnern 70%. Die restlichen 30 % sind privat krankenversichert bei eienem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Nun meine Frage: Wie wird die behilfeberechtigte Ehefrau in der Sozialversicherung angemeldet und ggf. bekommt sie einen Zuschuss zur privaten KV/PV?
Vilen Dank im Voraus
MfG Andreas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@AnZi11 schrieb:
Ehemann ist Berufssoldat.
Ehefrau soll angestellt werden für 1.200,00 € brutto monatlich in einem Verkaufsgeschäft.
Nun meine Frage: Wie wird die
behilfeberechtigteEhefrau in der Sozialversicherung angemeldetund ggf. bekommt sie einen Zuschuss zur privaten KV/PV?
Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Gleitzone:
Personengruppenschlüssel --> 101
Beitragsgruppenschlüssel --> 1-1-1-1
Durch die eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind Beihilfe und die 30% für die private Krankenversicherung hinfällig.
Moin,
der Beihilfeanspruch gilt nach meiner Kenntnis nur für nicht versicherungspflichtig Beschäftigte Ehepartner. Sobald aber eine Beschäftigung ausgeübt wird mit mehr als € 538,00 Verdienst gelten die "normalen" Regelungen für Angestellte, d.h. sie ist dann pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Also Anmeldung mit PGr 101 und Beitragsschlüssel 1111, wenn keine Besonderheiten bei der Beschäftigung vorliegen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ich bin auch der Meinung :
pflichtversichert in der gesetzlichen KV
mit 1111 und Personenschlüssel 101
Die Beihilfe durch den Ehemann ist hier nicht relevant
Vielen Dank Andreas
Vielen Dank. Andreas