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Ehemann ist Berufssoldat mit Beihilfe + Ehefrau soll angestellt mit 70 % Beihilfe

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letzte Antwort am 30.07.2024 07:55:07 von AnZi11
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AnZi11
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Hallo Community,

 

ich habe mal wieder eine Frage und brauche das geballte wissen.

Ehemann ist Berufssoldat.

Ehefrau soll angestellt werden für 1.200,00 € brutto monatlich in einem Verkaufsgeschäft. Sie hat Anspruch auf Beihilfe ist qua Gesetz automatisch ab dem Tag der Eheschließung und ab Geburt eines Kindes gegeben. Er beträgt bei Ehepartnern 70%. Die restlichen 30 % sind privat krankenversichert bei eienem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

 

Nun meine Frage: Wie wird die behilfeberechtigte Ehefrau in der Sozialversicherung angemeldet und ggf. bekommt sie einen Zuschuss zur privaten KV/PV?

 

Vilen Dank im Voraus

MfG Andreas

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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@AnZi11  schrieb:

 

Ehemann ist Berufssoldat.

Ehefrau soll angestellt werden für 1.200,00 € brutto monatlich in einem Verkaufsgeschäft.

 

Nun meine Frage: Wie wird die behilfeberechtigte Ehefrau in der Sozialversicherung angemeldet und ggf. bekommt sie einen Zuschuss zur privaten KV/PV?


Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Gleitzone:

Personengruppenschlüssel --> 101

Beitragsgruppenschlüssel --> 1-1-1-1

 

Durch die eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind Beihilfe und die 30% für die private Krankenversicherung hinfällig.

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 6
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Moin,

 

der Beihilfeanspruch gilt nach meiner Kenntnis nur für nicht versicherungspflichtig Beschäftigte Ehepartner. Sobald aber eine Beschäftigung ausgeübt wird mit mehr als € 538,00 Verdienst gelten die "normalen" Regelungen für Angestellte, d.h. sie ist dann pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse.

 

Also Anmeldung mit PGr 101 und Beitragsschlüssel 1111, wenn keine Besonderheiten bei der Beschäftigung vorliegen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Ich bin auch der Meinung :

 

pflichtversichert in der gesetzlichen KV

mit 1111 und Personenschlüssel 101

 

Die Beihilfe durch den Ehemann ist hier nicht relevant 

AnZi11
Beginner
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Vielen Dank Andreas 

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AnZi11
Beginner
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Vielen Dank. Andreas

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letzte Antwort am 30.07.2024 07:55:07 von AnZi11
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