Guten Morgen, ich habe dazu zwei grundsätzliche Fragen nach den Rechtsgrundlagen der Entgeltfortzahlungsansprüche: Im Falle der eigenen Erkrankung des Mitarbeiters, der nach dem Antritt seiner Arbeit erkrankt, besteht für diesen "angearbeiteten" Tag ja kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, sondern ein Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt. Siehe dazu beispielhaft unter Punkt 6: https://www.betanet.de/entgeltfortzahlung.html 1. Welche Rechtsgrundlage regelt, dass am "angearbeiteten" Krankheitstag Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt besteht? 2. Besteht ggf. aufgrund der gleichen Rechtsgrundlage auch ein Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt, wenn nicht eine eigene Erkrankung vorliegt, sondern die Erkrankung des Kindes? Vielen Dank, viele Grüße und einen schönen Tag.
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