Wie sieht es aus ab 2023 wenn Kurzarbeit abgerechnet wird, die schon in 2022 angezeigt wurde.
Gelten hier noch die 10%/10% oder muss ab Januar 30%/30% abgerechnet werden?
Kurzarbeitergeld – Anzeige, Antrag und Berechnung | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Ab 01.01.2023 bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten ein Ausfall von mehr als 10%.