Auszug aus den: Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld des BGM: Können Eltern auch halbe Kinderkrankentage nehmen, z.B. wenn sie die Arbeit bereits angetreten haben? Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte für (einzelne) Arbeitstage ab dem ersten Tag der Erfüllung der Voraussetzungen des § 45 SGB V in Anspruch nehmen können. So besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für den Tag an dem die Arbeit bereits angetreten wurde, sofern der Antrag auf Kinderkrankengeld für diesen Tag vorliegt und die Freistellung der Arbeitnehmer für den restlichen Arbeitstag unentgeltlich erfolgt. Die Höhe des Kinderkrankengelds richtet sich nach der Höhe des tatsächlich ausgefallenen Arbeitsentgelts an diesem Tag.
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