Hallo anders, wenn die negativen Kapitalerträge nicht antragsgebunden nach § 32d Abs. 2 Nr. 1, 3 EStG der tariflichen Besteuerung unterliegen sollen, erfassen Sie diese Kapitalerträge in der Kapitaleinkünfte Detailerfassung im Ordnungsbereich „Steuerbescheinigungen für Privatkonten und/oder –depots sowie Verlustbescheinigungen (Zeilen 7-16, 30, 35 und 37-45)“ und dort in Zeile 12 im Erfassungsfeld „Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“. Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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