Hallo zusammen, ich habe folgenden Fall und hoffe, dass jemand eine Idee hat. Ich rechne den Lohn eines Mandanten (GmbH) über DATEV LODAS ab. Die Ehefrau des Geschäftsführers ist dort als Arbeitnehmerin beschäftigt. Im Rahmen der Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung 2024 wurde uns mitgeteilt, dass sie zum 02.08.2024 aus der Kirche ausgetreten ist. Da wir auch die Lohnabrechnung erstellen, habe ich in LODAS geprüft, ob eine entsprechende ELStAM-Änderungsrückmeldung vorliegt. Bis heute ist jedoch keine Rückmeldung eingegangen, sodass weiterhin Kirchensteuer abgerechnet wird. Daraufhin habe ich das zuständige Lohnsteuer-Finanzamt kontaktiert. Die Antwort war, dass der Kirchenaustritt bereits am 02.08.2024 an das Finanzamt übermittelt und im ELStAM-Verfahren erfasst wurde. Laut Finanzamt habe seitdem jedoch kein Abruf des Arbeitgebers stattgefunden. Sobald ein Abruf erfolgt, werde auch die geänderte Kirchensteuerpflicht übermittelt. Da ich in der DATEV-Community gelesen hatte, dass man einen neuen ELStAM-Abruf über eine Ab- und Wiederanmeldung anstoßen kann, habe ich testweise eine Meldung mit Austritt zum 31.12.2025 und Eintritt zum 01.01.2026 erstellt. Daraufhin erhielt ich jedoch lediglich die Rückmeldung, dass die Mitarbeiterin bereits über ELStAM angemeldet ist. Einen neuen Datensatz bzw. eine Änderungsrückmeldung zum Kirchenaustritt habe ich trotzdem nicht erhalten. Was mich zusätzlich wundert: Für denselben Mandanten erhalte ich regelmäßig ELStAM-Rückmeldungen für andere Arbeitnehmer. Grundsätzlich scheint die ELStAM-Kommunikation also zu funktionieren. Meine Fragen: Hatte jemand schon einmal einen vergleichbaren Fall? Gibt es in LODAS eine Möglichkeit, gezielt einen erneuten ELStAM-Änderungsabruf für einen einzelnen Arbeitnehmer anzustoßen? Könnte es sein, dass die ELStAM-Anmeldung der Mitarbeiterin zwar besteht, aber aus irgendeinem Grund keine Änderungsdaten abgeholt werden? Gibt es noch einen anderen Ansatz, den ich prüfen sollte? Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
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