Ich glaube das Problem ist der Austritt und Eintritt ohne Unterbrechnung in derselben Pers.-Nr.. Denn wenn Datev für die Abmeldung den aktuellen Beschäftigungszeitraum zugrunde legt, ist bei der Abmeldung zum 31.12.2025 als Beschäftigungsbeginn jetzt der 01.01.2026 gespeichert und dafür gibt es keine Anmeldung und daher ist auch keine Abmeldung möglich. Deshalb kann auch die Anmeldung nicht verarbeitet werden, da ja die Anmeldung vor 2025 noch nicht abgemeldet werden konnte. Daher bleibt wohl nichts anderes übrig als den Eintritt zum 01.01.2026 und den Austritt zum 31.12.2025 wieder zu löschen und die Mitarbeiterin abzurechnen. Das wird wohl auch besser für die DEÜV-Meldungen sein, denn die Abmeldung zum 31.12.2025 wird wohl auch nicht funktioniert haben. Wenn die Abrechnung durch ist nochmal den manuellen Abruf über Mitarbeiter/Elektronische Lohnsteuerkarte zum 03.01.2026 erstellen, damit Datev diesen Abruf auch verarbeitet.
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