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Gedrehte Belege müssen gedreht bleiben

Idee aufgenommen
letzte Antwort am 05.03.2024 23:15:55 von jjunker
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kh_k
Aufsteiger
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Als Unternehmer möchte ich, dass wenn man einen Beleg im Belegviewer einmal gedreht hat, diese Position dann für diesen Beleg gespeichert wird und bei erneutem Aufrufen wieder so angezeigt wird.

 

 

 

Feedback von DATEV am 31.03.2023

Lasen Sie mich mit meiner Antwort etwas ausholen, um alle Community-Teilnehmer auf den gleichen Stand zu bringen:

Korrekt: Wir arbeiten gerade an einem neuen Viewer. Wir wollen den heutigen Viewer mit all seinen Funktionen 1:1 abzulösen. Der Mehrwert, der für Sie herausspringt, ist, dass PDF-Dateien nicht mehr konvertiert, sondern nativ im Browser angezeigt werden. Das führt zu einer schärferen Darstellung dieser Dateiformate. Auch beim Hineinzoomen 😉

Den neuen Viewer wollen wir aus Gründen der Stabilität sukzessive ausrollen. Beginnen werden wir damit, ihn voraussichtlich im April 2023 in der die Belegfreigabe online zu integrieren. Dort sammeln wir Feedback und Erfahrungen. Abhängig der Rückmeldungen der ersten User werden die restlichen DUO-Anwendungen folgen. Auch das wird sukzessive passieren, bis schließlich alle Anwendungen (Auswertungen online, Kassenbuch online, Belege/Bank online) den neuen Viewer nutzen.

 

Die Drehfunktion werden wir erst im neuen Viewer einbauen. Wann, kann ich heute noch nicht sagen. Er steht aber bei uns in der Warteschlange!!

Fokus für uns liegt in diesem Jahr auf der Neuschreibung von Belege online, um frühzeitig in eine Pilotierung starten zu können (weitere Informationen finden Sie hier:  DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich Rechnungswesen).

 

Mit freundlichen Grüßen

Nina Naßler

 

 

Feedback von DATEV am 16.09.2019

 

Hallo Community,

 

die Umsetzung Ihrer Idee ist für das erste Halbjahr in 2020 geplant. Somit wird es dann möglich sein, dass gedrehte Belege beim erneuten Aufrufen wieder in der gleichen Position angezeigt werden.

Status: Idee aufgenommen

Hallo Community, 

 

Nach fachlicher wie auch technischer Analyse sind wir zu dem Entschluss gekommen, diese Idee kurzfristig nicht umzusetzen. Eine reine Umsetzung in Unternehmen online wäre zu kurz gesprungen. Damit die Seitendrehung auch in Kanzlei-Rechnungswesen und damit prozessübergreifend berücksichtigt werden kann, sind tiefgehende technische Änderungen nötig.

97 Kommentare
Gelöschter Nutzer
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Gibt es Feedback seitens

rainerreiter

Leiter Entwicklung Unternehmen online?

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wie in den Spielregeln DATEV Ideas beschrieben, prüfen und bewerten wir im Rahmen der Quartalsplanung jeweils die Top 5.

Zum Start der aktuellen Runde lag auf  Platz 5 noch der Rechnungsfreigabeprozess, der sich deshalb in Prüfung befindet.

VG Stefanie Herold

mkolberg
Meister
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Sehr geehrte Frau Herold,

was sollen diese Kindereien, mit "nur die TOP 5- Nennungen werden geprüft"

Ist die DATEV nicht in der Lage, alle Ideas nach Inhalt und voraussichtlicher Umsetzbarkeit zu bewerten?

Es gibt Dinge, wo die Programmierung mehrere Jahre Entwicklungsarbeit hineinstecken muß, wie z.B. eine sinnvolle Zusammenlegung der Datenbasis von Rewe, Anlag und BiBer, so daß ein geänderter Buchungssatz in Rewe sich automatisch nach Anlag und BiBer vererbt, ohne daß der Anwender mir unsäglichen Trix arbeiten muß.
Konkret:

  • Anlagegut wird mit 1- er Schlüssel erfaßt und nach Anlag übergeben.
  • Mandant reicht auf Nachfrage die korrekte Rechnung nach
  • Schlüssel wird auf 9 (VST) geändert.
  • Frage: Wie kommt der geänderte Wert nun in das bestehende Anlagegut? -> Manuell ist doch Steinzeit...

Anders Beispiel:

Eine Öffnung des Forderungsaltersreports für den Nummernkreis 70000 - 99999 könnte jeder Azubi realisieren, aber diese "Idea" wird es niemals in die TOP 5 schaffen.

Dringender Wunsch:

Da jede "Idea" mit Arbeit und Zeiteinsatz des Autors verbunden ist, ist es ein Ding des Anstandes, wenn DATEV diese "Idea" auch liest, prüft und nach Umsetzbarkeit bewertet. Natürlich darf auch die Anzahl der "Ja" eine Rolle spielen, aber wir arbeiten doch mit einem seriösen SW- Haus zusammen und befinden uns nicht im Kinderhgarten.

PS. Ich drohe jetzt damit, daß ich zukünftig meine "Ideas" per soziale Netze (Facebook, usw.) hochpuschen werde, damit DATEV endlich seit Jahren brach liegende Kleinigkeiten abarbeitet. (Ausziffern in Arbeitskonto, Summe in normalen Kontenansichten, usw. - also Trivialitäten, die jeder Azubi erledigen könnte, ließe man ihn nur.)

eliansawatzki
Meister
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Hallo Herr Kolberg,

jetzt weiß ich warum Sie in der DATEV-Community den zweiten Account benötigen. Zum „drohen“...

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nicht Aktiv,

ich möchte mich gerne dazu äußern, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen.

Tatsächlich lesen wir uns wirklich jede gepostete Idee durch. Allein schon deshalb, um Unklarheiten zeitnah mit dem Ideengeber nachzuschärfen und doppelte Ideen möglichst schnell zu schließen, damit das Voting nicht verfälscht wird. Im Zuge dessen findet auch eine allererste Prüfung statt.

Wenn es darum geht, Ideen konkret auf eine mögliche Umsetzung zu prüfen und abzuschätzen, ob und wann wir ein Thema ggf. angehen können, muss das jeweilige Entwicklungsteam zumindest grob den fachlichen Umfang und den damit verbundenen Aufwand beleuchten. Das ist sinnvoll investierte Zeit, die uns natürlich trotzdem an anderer Stelle fehlt. Wir fokussieren uns hierbei deshalb auf die TOP 5, da bei diesen Ideen das Voting der Teilnehmer dafür spricht, dass hier der größte Handlungsbedarf besteht.

Daneben setzen wir – wie auch bereits geschehen – Ideen um, die wir im Rahmen von anderen Themen mitnehmen oder als „Quick Win“ unterbringen können.

Mit DATEV Ideas wollen wir wichtige Themen für eine breite Masse unserer Kunden umsetzen.

Falls Sie noch Fragen zu DATEV Ideas haben, können Sie sich gerne melden.

Freundliche Grüße

Stefanie Herold

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

die Umsetzung Ihrer Idee ist für das erste Halbjahr in 2020 geplant. Somit wird es dann möglich sein, dass gedrehte Belege beim erneuten Aufrufen wieder in der gleichen Position angezeigt werden.

martinkolberg
Meister
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Lassen Sie mich noch eine Idee zu diesem Thema hinzufügen:

 

Kennen Sie das Programm: "Document Image Viewer" Vom Microsoft?

Per Doppeltklick öffnet sich eine TIF-Datei und der Anwender kann die "Textkennung mittels OCR" anklicken.

Wie durch Zauberhand werden dann alle gescannten Seiten korrekt ausgerichtet und gedreht, so daß der Anwender eine ordentliche Datei für die Ablage speichern kann.

Da diese Funktion seit knapp 20 Jahren problemlos funktioniert, sollte DATEV prüfen, ob solch ein Algorithmus nicht auch beim Hausinternen Verarbeiten der hoch-geladenen TIF- Dateien realisiert werden kann.

Selbstverständlich wird es Mandanten geben, die auf keinen Fall zulassen können, daß die gescannten Belege nachträglich abgeändert werden. Folglich muß diese Funktion in UO optional aktivierbar sein.


DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Idee aufgenommen

Hallo Community, 

 

Nach fachlicher wie auch technischer Analyse sind wir zu dem Entschluss gekommen, diese Idee kurzfristig nicht umzusetzen. Eine reine Umsetzung in Unternehmen online wäre zu kurz gesprungen. Damit die Seitendrehung auch in Kanzlei-Rechnungswesen und damit prozessübergreifend berücksichtigt werden kann, sind tiefgehende technische Änderungen nötig.

Gelöschter Nutzer
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Ich lache mich schlapp. 😂

 

Warum schreibt man nicht einfach, wir haben's nicht hinbekommen!

 

Etwas anderes kann doch daraus nicht herausgelesen werden, da der Programmcode für alle Online-Anwendungen benötigt/angewendet wird.

 

Wie stellt DATEV es sich denn mir KLARTAX vor?

 

Also einfach einmal Klartext reden.

martinkolberg
Meister
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Warum kann das nicht separat in UO und in ReWe umgesetzt werden?
Irgendwie als Cookie zum Beleg... ???

PS: In ReWe könnte sich das Belegansichtsfenster den letzten Zoom- Faktor merken...

 

 

jjunker
Experte
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Idee Aufgenommenen? WTF. 200 User sagen braucht man. Und dann kommt ein MiMiMi geht technisch nicht? 

 

Da da kann ich nicht lachen sondern nur heulen.

Hallo das kann jeder billige Freeware PDF Creator. 

 

@Gelöschter Nutzer: Ich denke ich spreche im Namen aller. Bis wann ist diese Anforderung umgesetzt? Und jetzt bitte Klartext Q3/20 sollte doch machbar sein. 

cwes
Meister
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Stellt sich jetzt die Frage: machen alle anderen Softwareentwickler, die eine solche Funktionalität anbieten, etwas falsch, was nur Datev richtig macht?

Gelöschter Nutzer
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@Franziska_Pfadenhauer 

 

Hallo, das erste Halbjahr ist rum - auf wann wird die Umsetzung verschoben?

andreashofmeister
Allwissender
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Das o.a. Szenario zeigt auch wieder exemplarisch das DATEV-Konglomerat der "Befindlichkeiten" hinter den DATEV-Kulissen.

 

Erst einen Umsetzungszeithorizont verkünden (Abteilung 1?) und dann den Rückzieher (Abteilung 2?).

Das ganze dann schön öffentlich. Aber man hat es ja schließlich bekanntgegeben, dass es technisch ein wenig komplizierter ist...

 

Damit verschwindet der Wunsch erstmal in der Versenkung....

jjunker
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--> Dieser Wunsch ist zu wichtig und darf einfach nicht in der Versenkung verschwinden.

 

Das kann auch nicht so Gott verdammt schwer sein.

Das Originalbild bleibt gespeichert. --> Unverändert

zusätzlich wird der Drehwinkel in einem Extrafeld der Tabelle gespeichert.

Alternativ

eine neue Tabelle mit dem gleichen Schüssel (Beleg ID) und einem Abgleich eines gedreht Kennzeichens in der Originaltabelle der Belege.

Das ist grundlegendste Datenbanklogik. --> Das muss gehen! Wenn mir als Laien schon zwei definitv umsetzbare Wege einfallen, dann sollte einer Fachabteilung das nicht so schwer fallen. 

 

Da weiß man garnicht mehr ob man 😂 oder 😠 sein soll.

andreashofmeister
Allwissender
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@jjunker dann muss der Wunsch an der Oberfläche gehalten werden.....

Gelöschter Nutzer
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Das können wir uns schenken hier noch weiter darum zu bitten. Es wird nicht kommen und wir müssen uns damit abfinden.

 

Der Beleg müsste im Rechenzentrum nachträglich in einem Batch-Verfahren irgendwann vom System gedreht gespeichert werden. Auch ein Datenbankeintrag über den Rotationsradius ist nur schwer umsetzbar in einem Rechenzentrum.

 

Der Fehler passiert im Grunde viel früher, da der Anwender die Rotation nicht vorgenommen hat.

 

Also finden wir uns einfach damit ab.

 

Gruß Achilleus

 

P.S. Lokal ist natürlich etwas ganz anderes!

jjunker
Experte
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@Gelöschter Nutzer : Theoretisch darf das Bild nicht verändert werden. --> Ob eine Drehung um 180 Grad eine Auswirkung auf die Aussagekraft des digitalen Belegs hätte wage ich zwar zu bezweifeln. Da maße ich mir kein Urteil an.

 

Der Rotationsradius sollte nicht freiwählbar sein sondern vier Stufen haben 0/90/180/270 Grad. Dann muss diese Information eben wie der Zahlenwert "Betrag" in den Header der Datei und das Anzeigetoll ließt die Zahlen 0-3 aus und dreht das Bild entsprechend.

Dass das nicht umsetzbar sein soll glaube ich nicht.

 

Dass der grundlegende Fehler schon eher durch den User passiert gebe ich Ihnen Recht. --> Fehler passieren aber eben und ein System sollte in gewissen Maße fehlertolerant sein. --> Korrekturmöglichkeiten mir kleinem Aufwand bereitstellen.

 

@andreashofmeister : Ich stelle mir jetzt Freitags für die ungeraden Wochen einen Reminder in den Kalender. --> Nehmen Sie die geraden Wochen?

Gelöschter Nutzer
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Hallo @jjunker,

 

machbar ist natürlich alles, aber DATEV wird es nicht tun. Die mach ja noch nicht einmal die einfach Sachen.

 

Es würde schon gehen, wenn der Rotationsgrad gespeichert und gleich beim Anzeigen berücksichtigt wird.

Ich glaube nur nicht das DATEV das auch macht.

 

Gruß Achilleus

 

jjunker
Experte
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Wie angekündigt/angedroht ein Post zum aktuell halten der Idee. 😎

 

EDIT Wie wir ja nun alle wissen wird ja auch gar nicht der Originalbeleg gezeigt sondern ein komprimierter Dre…. Wenn man das Bild eh komprimiert kann man auch gleich die Info bzgl. des Drehwinkels mit verhackstücken. 🙄