Hallo, hier ein Auszug aus dem Bundestarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28.09.2018: „…Ist der Arbeitnehmer ausschließlich aus beruflichen Gründen mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend, so erhält er einen Verpflegungszuschuss in Höhe von 4,09 € je Arbeitstag in Betrieben in den alten Bundesländern und in Höhe von 2,56 € je Arbeitstag in Betrieben in den neuen Bundesländern….“, (Seite 20). Diese und weitere Informationen finden Sie hier. Als DATEV können wir Ihnen keinerlei rechtliche Auskünfte erteilen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständige Sozialkasse. Grundsätzlich gilt, dass steuerpflichtige Verpflegungsmehraufwendungen an die SOKA-Bau zu melden sind. Allgemeine Informationen zur Abrechnung von Verpflegungszuschüssen finden Sie in diesen Dokumenten. Verpflegungsmehraufwand / Dienstreise / Reisekosten / Kilometergeld (Beispiele für DATEV Lohn und Gehalt) Auswirkungen der Konkretisierung der EBV auf die Brutto/Netto-Abrechnung Zusätzlich gibt es noch folgenden Beitrag zu diesem Thema in unserer Community: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/%C3%84nderung-LA-3220-in-9650-Verpflegungszuschuss/td-p/64677 Viele Grüße aus Nürnberg Dominika Raciborska Personalwirtschaft DATEV eG
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