Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab und müssen jetzt die SFN Zuschläge, die während des Urlaubs/Krankheit gezahlt werden müssen erfassen. Kann jemand helfen, wie man dies im Programm erfassen kann (Durchschnitt der letzten 3 Monate?)?
Vielen Dank schon mal!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bitte im Dok.-Nr.: 5303234 in LexInform nachlesen. Bei einem Gehaltsempfänger nur die Zuschläge, nicht das Gehalt in den Durchschnitt einfließen lassen.
LG
VM
Guten Morgen, das ist mir bewusst, dass nur die Zuschläge in den Durchschnitt einfließen dürfen. Mir geht es um die entsprechende Erfassung im Programm. Da hilft mit das genannte Dokument leider nicht weiter. Wir müssen die Zuschläge für Urlaub und Krankheit rückwirkend für 2019 erfassen.
Viele Grüße
f.peters
Hallo Frau Peters,
sie müssen die Stammlohnart 150 anlegen.
Sorry ich sehe gerade, dass Sie Hilfe für Lohn und Gehalt benötigen.
Die oben genannten Eingaben habe ich bei Lodas hinterlegt und weiß nicht ob sie für Sie hilfreich sind.
Hallo,
eine Lösung für die Abrechnung der durchschnittlichen SFN-Zuschläge finden Sie im bereits von lohnhilfe erwähnten Dokument 5303234 - Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 7.
Benötigen Sie Hilfe bei der Neueinrichtung des Durchschnittsspeichers/der SFN-Zuschläge, so können Sie gerne einen Termin für eine individuelle Dienstleistung buchen.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe das selbe Problem.
Sehe ich das richtig, dass es keine Möglichkeit gibt, dass Lohn und Gehalt eigenständig die bezahlten Zuschläge der letzten Monate zur Berechnung heranzieht? Ich muss die Werte also immer mtl. manuell im Durchschnittsspeicher vorgeben?
Grüße Tamara Weber
Hallo Tamara Weber,
wenn die Durchschnittsberechnung in Lohn und Gehalt korrekt eingerichtet ist, berechnet das Programm das durchschnittliche Entgelt automatisch. Sie müssen keine Werte manuell für den Durchschnittsspeicher vorgeben.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
In der Anleitung steht, daß man das Gehalt entsprechend kürzen muss (LA 2000)... wie berechne ich den Kürzungsbetrag ? Ich finde kein Beispiel dazu ... danke für eure Hilfe.
Hallo,
bitte nennen Sie uns das Dokument bzw. die Anleitung sowie die Stelle an der steht, dass das Gehalt (z. B. Lohnart 2000) gekürzt werden muss.
Wenn bei einem Gehaltsempfänger z. B. während Urlaub oder Krankheit zusätzlich die anteiligen SFN-Zuschläge steuer- und sv-pflichtig mit Hilfe der Durchschnittsberechnung abgerechnet werden, ist das Gehalt in voller Höhe abzurechnen.
Standardmäßig fließt das Gehalt nicht in den Durchschnitt 1 ein. Dies ist bspw. für die Abrechnung mit der Lohnart 1631 "Urlaubslohn, Tg,DU d.l. 3 Mon" oder 1661 "Lohnfortzahl,Tg.,DU d.l.3 Mon" relevant.
Hallo,
das steht im Dokument ist Nr. 5303234 unter Punkt 2.7 und 2.9 für Gehaltsempgänger.
Hallo,
in den genannten Punkten 2.7 Urlaubslohn (Gehaltsempfänger) unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen berechnen und 2.9 Lohnfortzahlung (Gehaltsempfänger) unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen berechnen im Dokument - Zahlungen aus dem Durchschnitt berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt, ist nicht beschrieben, dass die Lohnart 2000 gekürzt werden muss.
Meinen Sie den Satz "Wenn die Lohnart 2000 in der Vergangenheit in den Durchschnittsspeicher 1 eingeflossen ist: Der Betrag für die Ausfalltage muss ggf. mit der LA 2000 gegengebucht werden."? Dies betrifft Sie im Standardfall nicht.
Bitte wenden Sie sich ggf. über die üblichen Servicekanäle an uns, um Ihre Fragestellung besser verstehen zu können.
Ja genau das meine ich.
Es ist aber kein Standardfall, deshalb frage ich ja. Wo kann ich ein Beispiel finden, wenn LA 2000 eingeflossen ist und wie dann weiter vorzugehen ist. Leider kann ich nirgends ein Beispiel finden.
Hallo,
ein solcher Sachverhalt kann unsererseits pauschal leider nur schwer beurteilt werden. Daher findet sich kein Beispiel in einem Dokument zu diesem Thema.
Um ein weiteres Vorgehen beschreiben zu können, ist jeder Fall einzeln zu betrachten. Wenden Sie sich daher gerne über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine Prüfung unsererseits erfolgen kann.
Vielen Dank.