@Gelöschter Nutzer schrieb: ... wobei natürlich eine Regelung für die Minijobber, die im Supermarkt Überstunden machen, die aufgrund der Gehaltsgrenzen eigentlich nicht bezahlt werden können, sinnvoll wäre. Vor allem, weil man ja angeblich die KassiererIn im Supermarkt, die oft eine MInijobberIn ist, im Blick hatte. Aber dafür sind solche Schnellschüsse nicht geeignet, vor allem wenn nachher das Ergebnis ist, dass zwar die € 450 Grenze nicht überschritten werden darf, der Arbeitegeber aber die Abgaben spart, wenn er € 200 Zuschuss an Minijober mit € 250 Gehalt bezahlt 😞 Laut Minijobzentrale darf (auf jeden Fall in systemrelevanten Branchen, weiter bin ich nicht sicher) coronabedingt 5 Monate die 450€-Grenze überschritten werden, wenn es unvorhergesehene Ereignisse notwendig machen. Das zu begründen wird immer möglich sein, wie bspw. durch Fehlen von Kollegen aufgrund Quarantäne, Kinderbetreuung usw.
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