Hallo Community,
folgende Frage zum Thema Ausfall von mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts:
"Der Arbeitsausfall ist erheblich, wenn 10 % der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen
Bruttoentgelts betroffen ist".
Fall: Mdt mit 1 Mitarbeiter; 40 Std/Woche.
Kurzarbeit ab 23.03. Im Zeitraum 23.03.-31.03. werden statt 8 Std nur 6 Std/ Tag gearbeitet. Insgesamt sind also 14 Stunden ausgefallen.
Bezogen auf die 173,333 monatliche AZ ist das weniger als 10 % der AZ und damit des Entgelts. Bezogen auf den Zeitraum ab 23.03. ist es mehr als 10 %.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Abend,
es ist leider der gesamte Monat zu betrachten und mit den tatsächlichen Monatsstunden anzusetzen, also für März bei 40 Stundenwoche 176,00. So ist die 10%-Grenze leider nicht erfüllt.
Beste Grüße