Die Definition des Istentgeltes ist im § 106 SGB III definiert. "Ist-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielt hat, zuzüglich aller zustehenden Entgeltanteile." Es wird also das im jeweiligen Monat abgerechnete und zugeflossene tatsächliche Entgelt zugrunde gelegt. Da es sich um ein tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt handelt, kommt hier auch keine "Fiktivberechnung" zum Tragen. Bis auf einen Fall: In den Monaten, in denen 100 % Arbeitsausfall und Feiertage aufeinandertreffen. Denn hier ist dann ein fiktives Entgelt für Feiertag für Soll/Istentgelt anzugeben. Im Übrigen wende ich in DATEV die Umrechnungsformel für die tatsächlichen Tage bzw. Stunden an schon aus Gründen des Mindestlohnes, da die Durchschnittsberechnung bei Monaten mit > 173,33 Stunden zur Mindestlohnunterschreitung führen kann. Also bei allen Monaten ab 22 Arbeits-/Feiertagen.
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