Der Mitarbeiter eines Mandanten (Gehaltsempfänger, 39 Std. pro Woche) ist zu 100 % in Kurzarbeit. In Lohn und Gehalt errechnet das Programm das Kug, das Ist-Entgelt wird mit 0,00 € angegeben (der Mitarbeiter erhält ja kein Gehalt). Auf der Auswertung Soll-/Istentgelt findet sich "Kürzungsformel Tage: Betrag * zu bezahl. Kalendertage / tatsächl. Tage". Die Bundesagentur für Arbeit moniert diese Berechnung mit dem Verweis auf die Durchschnittsmethode. Trotz vollständiger Kurzarbeit soll ein Istentgelt angegeben werden. Beispiel der Bundesagentur: Monatsgehalt 1.700,00 Euro, wöchentliche Arbeitszeit 40 Std., Ausfallstunden Februar 2021: 160 Std. Gehalt 1.700 € : durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat 173,33 (40 Std. x 13 : 3) = durchschnittlicher Stundenlohn Gehaltsempfänger 9,81 € Arbeitsausfall 160 Std. x Stundenlohn 9,81 € = Entgeltdifferenz 1.569,60 € Soll-Entgelt: 1.700,00 € Ist-Entgelt: 130,40 € Bei anderen Mandanten hatte ich bei gleicher Konstellation bisher keine Nachfragen. Ich bin ratlos, welche Einstellungen ich hier ändern sollte, um der Anforderung der Bundesagentur nachzukommen. Danke für einen Hinweis!
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