Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe zum Thema Lohnfortzahlungsversicherung.
Folgender Sachverhalt:
Die GmbH trägt die Kosten für Lohnfortzahlungsversicherung für mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer je 37,73 Euro. (DKV Versicherung)
Alle Gesellschafter-Geschäftsführer sind sv-pflichtig (mit Umlage 2 angelegt) und privat krankenversichert.
Zusätzlich schließt GmbH eine betriebliche Krankenversicherung bKV in Höhe von 48 Euro ab.
Diese fällt unter die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro.
Jetzt hätte ich gerne gewusst, wie die Lohnfortzahlungsversicherung in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Fällt diese ebenfalls unter die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro? Wenn ja, was passiert nach Überschreitung, Arbeitslohn, Pauschalierung?
Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab.
Freue mich über einen Lösungsweg. Vielen Dank im Voraus.
Hallo MariaFR,
ich würde behaupten, das die Lohnfortzahlungsversicherung keinen Arbeitslohn darstellt.
Der Arbeitnehmer hat keinen Vorteil durch die Versicherung. Er bekommt sein Gehalt so oder so für 42 Tage fortgezahlt. Daher würde ich schätzen, das es sich hier um eine reine Betriebsausgabe handelt,
welche keinen Bezug zur Lohnabrechnung hat.
Liebe Grüße
VIWAS
Vielen Dank, das klingt plausibel!