abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kinderbetreuung wegen Schließung der KiTa aufgrund eines Corona-Falles für eine 450-Euro-Kraft

16
letzte Antwort am 06.05.2021 07:55:28 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Sirona
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 17
305 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe den Fall, dass eine 450-€-Kraft ihr Kind wegen angeordneter Absonderung selbst betrreuen muss.

Da ich ja für Geringverdiener kein Kug abrechnen kann, frage ich mich, wie die Abrechnung mit einer simulierten Kug-Abrechnung laufen soll.

itreptau
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 17
300 Mal angesehen

Hallo Sirona,

 

Ich hatte bei einem Vollzeitbeschäftigten das gleiche Problem.  Der Senat wollte die Lohnfortzahlung nicht erstatten.

Also ist der Mitarbeiter zur Krankenkasse gegangen und hat gefragt. Bei ihm hatte ich also Kind krank erfasst.

 

Oder Du buchst es als Urlaub aus.

 

LG

 

Sabine

 

0 Kudos
itreptau
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 17
296 Mal angesehen

Hallo Sirona,

 

oder Du lässt ihn die Zeit mit dem Kind einfach nacharbeiten

 

LG

 

Sabine

0 Kudos
LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 17
281 Mal angesehen

Zunächst mal: 616 BGB wurde abbedungen?

0 Kudos
Sirona
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 17
276 Mal angesehen

Nein, aber selbst wenn 4 Tage abgezogen werden, verbleiben immer noch 6 Tage. Das wirkst sich m. E. allerdings erst im Erstattungsantrag aus und noch nicht bei der Abrechnung.

0 Kudos
LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 17
267 Mal angesehen

Wenn der 616 nicht ausgeschlossen wurde, besteht meiner Kenntnis nach Lohnfortzahlungspflicht seitens des AG ohne Erstattungsanspruch.

0 Kudos
VIWAS
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 17
256 Mal angesehen

Ja aber nur für eine ``verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit``. Die Ämter richten sich hier wohl nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und argumentieren das 6 Wochen nicht erheblich sind. Rechtsanwälte reden

von 5 bis 10 Tagen. Je nach Arbeitsaufkommen würde ich einfach alles beantragen und abwarten. 

Vielleicht ändert sich ja noch die Auffassung der Ämter durch Klagen. Vielleicht kommt ein Gesetz.

Es gibt Mandaten die haben soviel Quarantäne da kann es sich lohnen Klage einzureichen. 

 

Unwissenheit ist ein Segen!
0 Kudos
LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 17
253 Mal angesehen

In den uns umgebenden Bundesländern wird auf dem Erstattungsantrag explizit gefragt, ob 616 ausgeschlossen wurde oder nicht. Wenn diese Frage absichtlich falsch beantwortet wird, halte ich das nicht nur für eine Ordnungswidrigkeit...

 

Und wenn die Frage richtig beantwortet wurde, gab es keine Erstattung - bisher zumindest.

0 Kudos
VIWAS
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 17
245 Mal angesehen

Das stimmt. In Berlin muss man jetzt sogar gleich beim Antrag einen Nachweis erbringen das der 616 ausgeschlossen ist. Ich habe auch in keinem Wort erwähnt das man falsche Angaben machen sollte. Die Möglichkeit den Antrag zu stellen gibt es ja auch ohne des Ausschlusses des §616. Dann hat man die Möglichkeit später einen Einspruch zu tätigen. 

Unwissenheit ist ein Segen!
0 Kudos
Sirona
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 17
224 Mal angesehen

Ich will ja nicht nerven ... aber es geht hier nicht um den nachrangigen Erstattungsanspruch, sondern um die Abrechnung in LODAS.

 

Ich kann für einen Minijobber kein KUG abrechnen, demzufolge auch keine KUG-Abrechnung simulieren.

Was ist also zu tun?

Das Problem liegt sicherlich beim Gesetzgeber, aber beim Testen der Programme hätte eigentlich auffallen sollen, dass diese Variante nicht abrechenbar ist.

0 Kudos
LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 11 von 17
212 Mal angesehen

Wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt: wenn 616 nich ausgeschlossen ist, muss meinem Verständnis nach der Lohn ganz normal fortgezahlt werden, also bezahlte Freistellung ohne Entschädigungsanspruch.

 

Und wenn 616 ausgeschlossen wäre, wäre der Ausfallschlüssel - soviel ich weiß - bei Schulschließung seit 05.01.21 Kind krank. Da jedoch beim Minijob keine KV besteht, wäre das Pflege krankes Kind ohne Kinderkrankengeld.

0 Kudos
Sirona
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 17
197 Mal angesehen

Ich hätte es so gesehen wie VIWAS.

Da die Dauer einer nicht unerheblichen Zeit nicht abschließend geklärt ist, alles beantragen und sehen, was dabei herauskommt.

 

Dazu müsste ich den Ausfall aber abrechnen können. 😞

0 Kudos
VIWAS
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 17
185 Mal angesehen

Wenn die DATEV oder sonst keiner eine Lösung hat, würde ich nach der alten Methode berechnen.

Das sollte doch gehen? 

Hauptsache Sie haben etwas berechnet. Der Lohn bleibt ja eigentlich gleich. Der Mitarbeiter hat keine Nachteile.

Über die tatsächliche Erstattung kann man sich ja dann immer noch streiten. Man kann zur Not ja auch eine Nachberechnung der Quarantäne machen. 

Unwissenheit ist ein Segen!
0 Kudos
Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 14 von 17
170 Mal angesehen

@Sirona  schrieb:

Guten Morgen,

 

ich habe den Fall, dass eine 450-€-Kraft ihr Kind wegen angeordneter Absonderung selbst betrreuen muss.

Da ich ja für Geringverdiener kein Kug abrechnen kann, frage ich mich, wie die Abrechnung mit einer simulierten Kug-Abrechnung laufen soll.


Wofür benötigen Sie denn eigentlich eine simulierte KUG-Abrechnung? 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
0 Kudos
VIWAS
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 17
164 Mal angesehen

Man kann anstatt in die Tabelle zu gucken auch eine KUG Abrechnung simulieren. 

Unwissenheit ist ein Segen!
0 Kudos
Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 16 von 17
159 Mal angesehen

das ist wohl war.. da aber Sirona selber erwähnt hat, dass das bei Geringfügigen eben nicht geht, bleibt wohl nur der Weg über die Tabellen 😉

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 17 von 17
109 Mal angesehen

Hallo,


für die Abrechnung der Entschädigungszahlungen bei Geringfügig Beschäftigten (Minijobber) gibt es aktuell keine gesetzliche Grundlage. Bitte stimmen Sie Ihre Vorgehensweise mit der jeweiligen Gesundheitsbehörde ab.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
16
letzte Antwort am 06.05.2021 07:55:28 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage