Hallo, für Details siehe z.B. hier: Wer ist für die Erstattung der Entgeltfortzahlung zuständig? Zuständig für die Durchführung des U1-Verfahrens ist die BKK exklusiv, wenn der/die Arbeitnehmer/-in bei der BKK exklusiv versichert ist. Bei privat Krankenversicherten führt die Krankenkasse das U1-Verfahren durch, an die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden. Quelle: https://bkkexklusiv.de/?p=page&ID=178 Beteiligte Krankenkassen Die Entgeltfortzahlungsversicherung (U1) wird von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Zuständig ist die Krankenkasse, bei der die oder der Beschäftigte gesetzlich oder freiwillig krankenversichert ist. Sind also Beschäftigte bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, führen alle diese Krankenkassen die Entgeltfortzahlungsversicherung für die dort versicherten Beschäftigten durch. Für privat versicherte Beschäftigte führt diejenige gesetzliche Krankenkasse die Entgeltfortzahlungsversicherung (U1) durch, die für die Entgegennahme der Renten- und/oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zuständig ist (zuständige Einzugsstelle). Quelle: https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/entgeltfortzahlungsversicherung/ Gruß, vw
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