Moin, mal so als kleine Anmerkung: Dies ist kein norddeutsches Problem. Maßgebend ist der Sitz der Krankenkasse! Die Techniker-Krankenkasse hat z.B. ihren Sitz in Hamburg. In Hamburg ist der Reformationstag (31.10.) ein Feiertag. Damit sind für alle Zahlungen an die TK (egal in welchem Bundesland der Betrieb sitzt), der Tag als Feiertag zu berechnen und also in diesem Jahr der 26.10.2022 der Fälligkeitstermin . Insoweit sollte sich die DATEV vielleicht mal überlegen, bei Feiertagen, die nur in einem Bundestag gelten, die Fälligkeit vorzuziehen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Ich denke, es sollte dann lieber einen Tag früher gezahlt werden als dass die Zahlungen zu spät erfolgen. Viele Grüße Uwe Lutz
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