Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer erhält jetzt Krankengeld. Der Arbeitgeber möchte den Zuschuss VWL weiter zahlen und er überweist auch weiterhin 40€ an das Institut, obwohl keine Lohnzahlungen sind.
Ist dies über den Lohn überhaupt machbar?
LG
Mandy
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Mandy,
Eine ähnliche Frage wurde schon mal gestellt. Dies war der Tipp einer DATEV-MA:
werden während einer Unterbrechung weiterhin laufende Bezüge abgerechnet, sind diese in der Fehlzeit unter weitergewährte Arbeitgeber-Leistung zu erfassen. Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden Dokumenten:
- Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen
- Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele LODAS)
LG Silke Mönter
Der Betrag von € 40,00 dürfte unter der Bagatellgrenze liegen.
Und machbar dürfte es auch in Lodas sein, wenn die Lohnart den entsprechenden Kürzungsschlüssel enthält.
Hallo,
ich muss jetzt noch mal nachfragen:
Was muss gekürzt werden? Oder habe ich das falsch verstanden.
Der Arbeitgeber überweist weiterhin die 40€ an das Finanzinstitut, 13,29€ beträgt der Zuschuss.
Wie löse ich das ordentlich?
LG
Wenn der Zuschuss nur 13,29 € brutto beträgt, kann es nicht sein, dass für das VL ein Nettobetrag von 40 € bleibt. Der AG kann nur die Höhe des Betrages an VL überweisen, der als Nettobetrag von brutto 13,29 verbleibt.
Wenn netto 40 € überwiesen werden sollen, müsste eine Nettolohnhochrechnung dieses Betrages stattfinden, um dem Bruttozuschuss zu errechnen. Dieser liegt dann vielleicht über der Bagatellgrenze.
Hallo,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Der Arbeitnehmer hat einen VWL Vertrag und der AG zahlt weiterhin in diesen 40€ ein.
Er hat eine Unterbrechung wegen Krankheit und nur die 40€ werden weiterhin gezahlt.
Ansonsten hätte er ohne Unterbrechung noch einen Zuschuss von 13,29€ vom Arbeitgeber.
Was mache ich mit den 40€ was ja eigentlich ein Nettoabzug ist?
Na zurückfordern!
Es ist nicht möglich, dass der AG von einem NICHTS etwas einzahlt.
Sie können die Zahlung ausführen. Es entsteht ein Fehlbetrag/Überzahlung den der Mitarbeiter irgendwann ausgleichen muss. Entweder mit einer seiner nächsten Gehaltszahlungen oder einer Überweisung an den Arbeitgeber. Die Fibu sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden, da auf dem Verrechnungskonto eine Differenz entstehen wird.
Wenn der AN dann noch beim AG beschäftigt sein sollte.....
