Hallo Zusammen, hab mal eine Frage zu dem neuen § 19 UStG: Wie ist dieser Satz genau zu verstehen? Es ist klar, dass er bei Vermietungsobjekten Anwendung findet. Aber wie weit reicht die Gültigkeit dieses Satzes? Wenn ich als Kanzlei mit meinem PC, der zum Anlagevermögen gehört, Umsätze erwirtschafte, fallen diese dann auch darunter? Falls ja, wären dann ausschließlich Umsätze von Händlern, die Waren ein- und verkaufen, betroffen (obwohl diese dafür möglicherweise ebenfalls einen PC benötigen)?
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