Hallo zusammen,
bei uns ist gerade in der Kanzlei folgende Fragestellung aufgetreten:
Wie sind erhaltene Anzahlungen in der Bilanz zum 31.12. auszuweisen?
Grundsätzlich gilt in der Handelsbilanz der Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag, was ja dazu führt, dass die erhaltenen Anzahlungen mit dem Bruttobetrag auszuweisen sind. Die DATEV-Buchungslogik/-automatik führt die Umsatzsteuer bei erhaltenen Anzahlungen aber grundsätzlich direkt ab und weist damit die erhaltenen Anzahlungen als Nettobetrag aus.
In der Steuerbilanz ist die Umsatzsteuer in der erhaltenen Anzahlung nach § 5 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG in einen ARAP einzustellen, wenn diese als Aufwand verbucht wurde.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie wird dieser Sachverhalt handelsrechtlich dargestellt? Das EStG spricht ja selbst davon, dass die Umsatzsteuer als Aufwand berücksichtigt ist (und entsprechend zu korrigieren ist). Also muss handelsrechtlich die Umsatzsteuer auf den erhaltenen Anzahlungen (Aufwand an abzuführende Umsatzsteuer) gebucht werden und nicht als Aktivposten in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Vgl. dazu auch BFH 26.01.1989 - IV R 300/84, BStBl. II 1989, 411.
Unklar ist in diesem Zusammenhang, welches Konto in der Handelsbilanz dafür im DATEV-Kontenrahmen angesprochen wird? Und warum sorgt die Buchungsautomatik der DATEV nicht dafür, dass die erhaltenen Anzahlungen mit ihrem Bruttobetrag ausgewiesen werden?
Über eure Rückmeldung würde ich mich freuen.
Grüße
The Morpheus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
seit Bilmog ist die Nettomethode anzuwenden. Rdz 154 Haufe HgB Bilanz Kommentar.
FG