@Heli schrieb: muss ich den überhaupt in Lohn buchen? nein, statt des Versuchs einer Berücksichtigung in der LSt Anmeldung können Sie die vGA auch in einer Kapitalertragsteueranmeldung für die GmbH aufnehmen (das Geschenk steht vermutlich nicht im Arbeitsvertrag). Wenn der GGF seinen Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, ist das manchmal billiger (je nachdem, was die Kapitalertragsteueranmeldung und die deshalb notwendige Erstellung der Anlage KAP bei der ESt kosten) Natürlich muss die GmbH noch die Kirchensteuermerkmale für die Ausschüttung abfragen:-) und das alles nur, damit der GGF am Stammtisch damit angeben kann, dass seine GmbH im auf Kosten des Finanzamtes ein Geschenk machen kann - worauf die Stammtischbrüder uns damit nerven, warum man ihnen das denn nicht gesagt hat ....
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