Liebe Community, ich benötige Eure Hilfe. In einem Artikel von Haufe steht: Als Teilnehmende an der Betriebsveranstaltung kommen in Betracht: aktive Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Leiharbeitnehmende, Arbeitnehmende anderer konzernangehöriger Unternehmen, Praktikanten, Referendare und ähnliche Personen sowie Begleitpersonen Es steht nun die Meinung im Raum, dass für ehemalige Mitarbeitende ein Freibetrag in Höhe von 110,- in Anrechnung gebracht werden kann. Ich habe bis dato immer die Auffassung vertreten, dass nur für aktive Arbeitnehmer ein Freibetrag in Höhe von 110,- gilt. Gestützt habe ich meine Ansicht auf: EStG § 19 1a. Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung). 2Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet. 3Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. 4Satz 3 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. 5Die Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind abweichend von § 8 Absatz 2 mit den anteilig auf den Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen entfallenden Aufwendungen des Arbeitgebers im Sinne des Satzes 2 anzusetzen; Ist meine bisherige Deutung korrekt oder hat jemand andere Erkenntnisse? Gerne mit Quellennachweis. Die Angabe zum Teilnehmerkreis im Haufe Artikel betrachte ich übrigens nur als Information welche Gäste zu einer Betriebsveranstaltung eingeladen werden dürfen, um zu vermeiden das die Steuerfreiheit von 110,- auch für Veranstaltungen mit Kunden genutzt wird. Wie seht Ihr das? Der Freibetrag wurde übrigens überschritten. Ich würde daher die Kosten entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter und Nichtmitarbeiter aufteilen und für den Betrag der über dem Freibetrag bei den Mitarbeiter liegt, mit 25% zzgl. Kirchensteuer und Sol.Z. versteuern. Der Kostenanteil (Gesamtkosten / Anzahl aller Gäste) x Gäste) für die Nichtmitarbeiter würde ich mit 30% versteuern zzgl. Kirchensteuer und Sol.Z. Korrekt? Vielen Dank für Eure Einschätzung
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