Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
- die Firma hat ihren Sitz im Osten
- der Mitarbeiter arbeitet im "Home Office" im Westen
- der richtige SV Rechtskreis ist somit "West"
- die gewählte Krankenkasse ist die AOK Niedersachen, die AOK Niedersachsen hat nur eine Betriebsnummer für Ost und West.
Auf Mitarbeiter Ebene ist im Lodas eingestellt:
Allgemeine Daten / Sonstige Angaben / SV-rechtliche Behandlung: Anwendung der SV-Bestimmungen West
Auf dem Protokoll Beitragsnachweise für Oktober steht aber Kennzeichen Rechtskreis: Ost.
Wo liegt mein Fehler?
Vielen lieben Dank im Voraus!
Die Betriebsstätte ist entscheidend für den Rechtskreis. Daher beim Mitarbeiter Ost schlüsseln.
Nein, beim Home Office ist die Betriebsstätte nicht entscheidend für den zu verwendenden Rechtskreis.
Danke. Dann legen Sie die AOK auch noch mit Rechtskreis West an.
Muss ich immer zwei Krankenkassen anlegen eine für Ost und eine für West, obwohl ich nur die z.B. AOK West benötige?
Ich frage, weil ich ja bereits eine Krankenkasse eingegeben hatte und diese auf West geschlüsselt hatte.
Nein, Sie müssen nicht grundsätzlich beide Rechtskreise bei allen KrKassen anlegen, wenn nur ein AN bei der AOK West anzumelden ist.
Ich habe das gleiche Problem und hatte es auch so gemacht wie oben beschrieben:
Die gleiche Krankenkasse ein zweites Mal angelegt, laufende Nummer 2 vergeben und Rechtskreis West angelegt. Abgerechnet wird aber immer noch nach BBG Ost.
Muss man jetzt eine neue Betriebsstätte anlegen, sodass die Beitragsbemessungsgrenzen des RK West greifen?
VG
Welcher Rechtskreis angewendet wird, ist immer beim AN zu hinterlegen.
Habs gefunden, Danke!