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Pauschalversteuerung für Kilometergeld (Dienstfahrt) über 30 Cent möglich?

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letzte Antwort am 24.03.2022 08:45:53 von Verena_Heinlein
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biba
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Hallo zusammen,

 

der Arbeitgeber erstattet im Rahmen einer Dienstreise  0,50 EUR pro gefahrenen km.

 

30 Cent sind davon steuer- und sozialversicherungsfrei und die restlichen 20 Cent steuer- und sozialversicherungspflichtig, als laufendes Entgelt.

 

Der Wunsch des Arbeitgebers ist es, den zusätzlichen Anteil der Steuern und der Sozialabgaben zu übernehmen, damit der Mitarbeiter keine zusätzlichen Kosten hat.

 

Ist eine Übernahme der Steuern und der Sozialabgaben möglich?

 

Danke 

Sailor
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ja, das ist möglich. Sie müssen den sich ergebenden Betrag dann mit einer Netto-Lohnart, die auf Brutto hochgerechnet wird (z.B. LA 230), erfassen.

 

Viele Grüße

Sailor

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biba
Einsteiger
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Nachricht 3 von 13
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Ist auch eine Pauschalversteuerung möglich? 

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Sailor
Fortgeschrittener
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Ich denke nicht, weil ja auch Sozialversicherung gezahlt werden muss.

 

 

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AnniT2020
Einsteiger
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Hallo Biba,

 

ich hätte hier eine Praxisfrage zu den Lohnarten.

 

Ich habe auch einen Fall wo umgestellt werden soll, 0,35Cent steuerfrei und 0,15Cent steuerpflichtig. Bisher wurde nur steuerfrei gezahlt und über einen Nettobezug 9000. Es wird mit Lodas abgerechnet, wie gibst du die beiden Lohnarten ein?

 

Danke...

 

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biba
Einsteiger
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Hallo Anni,

 

die steuerfreie Kilometergeld Erstattung erfasse ich über die Bewegungsdaten als Netto Bezug mit dem dafür eingerichteten Nettobezug (St. frei. km-Anteil).

 

Für die steuerpflichtige Differenz habe ich eine Netto-Lohnart (St. pfl. km-Anteil - wie oben beschrieben) eingerichtet und erfasse diesen Wert ebenfalls über die Bewegungsdaten. 

 

 

 

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AnniT2020
Einsteiger
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Vielen Dank für deine Antwort,

 

steh grad auf dem Schlauch 🙂 Also trotzdem die LA 854/852 also steuerfrei/Steuerpflichtig extra über die LA? Und der Nettobezug parallel?

 

 

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biba
Einsteiger
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Ich rechne nur den steuerpflichtige Anteil über eine Lohnart ab und zahle den steuerfreien Anteil über einen Netto Bezug ab. Grundlage bzw. Beleg zur Abrechnung ist eine Reisekostenabrechnung. 

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Reisekostenrechner
Einsteiger
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Ja, eine Pauschalversteuerung ist möglich. 

 

https://www.spesenfuchs.de/steuern-sparen-durch-reisekostenabrechnung/ hier besprochen im Bereich "Gesamtrechnung" 

 

 

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greese
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

ich  muss mich da einmal reinklinken, weil ich gerade einen Knoten im Kopf habe.

 

Unsere MA*innen fahren mit ihren privaten KFZs von Patient A zu B zu C etc. Dafür führen die MA*innen händisch Reisekostennachweise/Fahrtenbücher, die im Folgemonat zur Abrechnung vorliegen. Es sind eigentlich Dienstfahrten. Hier steht keine große Dienstflotte zur Verfügung, deshalb die Nutzung der privaten Fahrzeuge. Die MA*innen sollen nun, wegen der hohen Kraftstoffpreise 0,35 €/KM erhalten.

 

Bislang haben wir über Nettobezüge 9978 (mit 0,30 €/KM) den jeweiligen Betrag an die MA*innen ausgezahlt.

 

Müssen wir jetzt für die Differenz von 0,05 €/KM, die hier mehr ausgezahlt werden sollen, eine Hochrechnung über die StammLA 230 machen, damit die MA*innen die 0,05 €/KM wirklich netto bekommen?

 

Oder denke ich zu kompliziert? Die MA*innen führen ja monatlich genau Buch über die gefahrenen Strecken.

 

Freue mich auf die Denkanstöße von der Community.

 

Viele Grüße

Greese

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UtaPf
Einsteiger
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Nachricht 11 von 13
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Hallo, 

 

sind 0,35 € Cent nicht auf 0,38 Cent gestiegen? Oder liege ich da falsch? 

 

LG Uta 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 13
1026 Mal angesehen

@UtaPf  schrieb:

Hallo, 

 

sind 0,35 € Cent nicht auf 0,38 Cent gestiegen? Oder liege ich da falsch? 

 

LG Uta 


Dies sind die Kilometersätze für Fahrten Wohnung/Betrieb. Im vorliegenden Fall geht es um Dienstfahrten, für die weiterhin € 0,30 gelten.

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Beiträge.


Wenn die übersteigenden 0,05 € netto ausgezahlt werden sollen, jedoch nicht steuer- und sv-frei sind sondern pflichtig sind, können Sie, wie bereits beschrieben, eine Hochrechnung mit der Stammlohnart 230 durchführen. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.03.2022 08:45:53 von Verena_Heinlein
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