Zunächst einmal vielen Dank für die nun zahlreichen Antworten und Meinungen zu diesem Thema! Insbesondere der Hinweis, dass die rechnungerstellende Software selbst ebenfalls aufbewahrungspflichtig ist und im Fall von Auftragswesen online nun mal keine "ersetzende" DVD abgerufen werden kann, zeigt für mich nur eine einzige gangbare Lösung in der Praxis: Soweit noch nicht geschehen, ist der Bestand ist auf eine Beraternummer zu transferieren, für die das Mandantendirektgeschäft vereinbart ist. Das Auftragswesen wird gekündigt und der Mandant zahlt nun über die kommenden Jahre die Speichergebühren für den Bestand. Eine Kündigung dieser Beraternummer durch mich werde ich trotz Mandatsbeendigung unterlassen, denn "sie frisst bei mir kein Brot" 😉 Kommt es nun zu einer Außenprüfung wird der Mandant entweder die Prüfung bei mir durchführen lassen und der Prüfer hat Zugriff über meinen eigenen Auftragswesen-Online Zugang oder der Mandant schließt erneut einen Vertrag über Auftragswesen Online mit der DATEV für den Prüfungszeitraum ab. Der Aufwand ist dann überschaubar. Wichtig ist künftig natürlich, dass der Mandant im Vorfeld über die auf ihn zukommenden Speicherkosten informiert wird und es keine Möglichkeit gibt, einmalig eine DVD abzurufen. Ohne es zu wissen, könnte ich mir vorstellen, dass andere Cloudlösungen ähnliche Probleme haben, die Daten nach Vertragsende vorzuhalten. Für mich ist das ganze zwar unbefriedigend, da ich ebenfalls die Möglichkeit einer Daten-Archiv-DVD für notwendig erachte, das Thema ist jedoch nach dem heutigen Stand für mich erledigt. Nochmals vielen Dank an alle Mitdenker. Christian Bernhard
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