Guten Morgen, ja, es reicht, wenn jede KK einmal mit Rechtskreis Ost und einmal mit Rechtskreis West angelegt wird. Was aber entscheidend ist und ich in meiner ersten Antwort vielleicht nicht ganz verständlich formuliert habe: In den MPD müssen unter SV - Beschäftigungsbetriebe - zunächst alle Beschäftigungsbetriebe mit der jeweils eigenen Betriebsnummer angelegt werden. In jedem dieser Beschäftigungsbetriebe muss fast ganz unten unter "Beitragsnachweise unter folgendem Beschäftigungsbetrieb konsolidieren" die entsprechende Betriebsnummer erfasst werden, unter der die Beitragsnachweise konsolidiert abgegeben werden sollen. Beispiel: Sie haben sechs Beschäftigungsbetriebe mit den Betriebsnummern 100000, 200000, 300000, 400000, 500000 und 600000. Die Beitragsnachweise sollen alle über die 100000 konsolidiert werden. Dann müssen Sie die 100000 bei allen sechs Beschäftigungsbetrieben in den MPD unter "Beitragsnachweise unter folgendem Beschäftigungsbetrieb konsolidieren" erfassen. Und auch wichtig: dies muss vorher mit der Betriebsnummernstelle abgesprochen werden, damit die das entsprechend den einzelnen Krankenkassen melden. Und ja, bei der Beitragskontonummer geben Sie die Nummer an, unter der Sie die Meldungen abgeben. Im Beispiel oben wäre das die 100000. Einen schönen Tag und viele Grüße!
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