Hallo wer kann mir Auskunft geben.
lt. Dok. 5303003 werden die Neuerungen benannt.
2.1 Tarifabschluss 2020/2021 im Bauhauptgewerbe
Corona Prämie AN und Auszubildende (500 €/250€)
Frage: gilt das für alle (allgemeinverbindlich) oder nur für die Arbeitgeber, die einer Innung angehören?
Es erschließt sich nicht für mich. Wäre wichtig ob dies für alle gilt, oder ich habe hier etwas überlesen.
Gewerbliche Aushilfen wurden ebenfalls nicht angesprochen. Zählen diesen auch , wenn für alle?
Vielen Dank
Gruß
Erika Kettinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich habe recherchiert, dass die Entscheidung über die Zahlung einer Corona-Prämie im Baugewerbe nicht allgemeinverbindlich ist. Ohne Gewähr 😉
VG Eva
Hallöchen,
die Zahlung ist nach meiner Recherche allgemeinverbindlich.
Die Zahlung ist für alle Mitarbeiter ab Lohngruppe 2 auch Teilzeit und Aushilfe. Für diese Gruppen muss man es anteilig berechnen. Bei unterjährigem Eintritt wird auch anteilig bemessen. Ausschlaggebend ist die Zeit vom April bis November 2020.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Grüße
Carmen
Hallo Carmen,
könnten Sie eine Rechtsquelle hier in die Community posten ?
Weder auf der Seite des Bundesministerium f. Arbeit noch beim Bundesanzeiger kann ich eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den Tarifabschluss finden.
Hallo zusammen,
lt. einer aktuellen Mitteilung des hiesigen Baugewerbeverbands ist keine Allgemeinverbindlichkeit gegeben ...
Ergänzung: Bei AN, die nach dem Mindestlohn-TV des Baugewerbes entlohnt werden, gilt diese Tarifanpassung trotz Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-TV nicht, d.h. es gibt da auch keine Coronaprämie !!
Das entspricht auch meinem Kenntnisstand.
Guten Tag,
welcher Baugewerbeverband hat das veröffentlicht? Auf welcher Internetseite finde ich das?
DANKE!
Die Info kam vom Verband der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (www.bauwirtschaft-bw.de), wobei sich diese Information nicht im öffentlich zugänglichen Bereich der Homepage finden lässt.
Der ScreenShot umfasste aber den kompletten Inhalt dieser Information ...