abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Kinderbetreuung wegen Schulschließung im TVöD

1
letzte Antwort am 28.01.2021 08:59:42 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lianek_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
90 Mal angesehen

Guten Tag,
für Tarifbeschäftigte (TVöD) gibt es einen "Sonderurlaub" von bis zu 34 Arbeitstagen unter Fortzahlung des Entgelts, wenn der AN seine Kinder wegen Schulschließung betreuen muss. Mit dieser Fortzahlung des Entgelt erfüllt der Arbeitgeber den Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle nach § 56 Abs. 1a IfSG.

(Schreiben des BMI vom 21.12.2020)

 

Ist in diesem Fall keine Fehlzeit "Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind" zu erfassen, weil das Entgelt sowieso zu 100% weitergezahlt wird?

 

Bekommt der Arbeitgeber in diesem Fall von der Behörde die 100% erstattet oder auch nur die 67%, die in § 56 Abs. 1a IfSG genannt werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Liane Krützner

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
51 Mal angesehen

Hallo Frau Krützner,

 

rechtlich können wir nicht beraten. Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Gesundheitsamt bzw. der zuständigen Behörde in Verbindung. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 28.01.2021 08:59:42 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage