Moin, bei der Umrechnungsformel "Betrag x zu bezahlende Kalendertage / 30 Tage" kann es bei einem einzelnen Ausfalltag im Juli auch zu keiner Erstattung kommen. Der Juli hat 31 Kalendertage. Wenn der 03.07.2019 ausfällt, bleiben 30 zu bezahlende Kalendertage Rest, so dass keine Kürzung des Entgelts erfolgt. Das Entgelt wird berechnet mit € 1.251,00 x 30 (Resttage) : 30 Tage = € 1.251,00. Hier müssten Sie prüfen, ob die Umrechnungsformel korrekt hinterlegt ist, d.h. welche Rechtsgrundlage für eine Teilmonatsberechnung vorliegen. Viele Grüße Uwe Lutz
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