Hallo an alle,
brauche mal wieder eure Unterstützung.
Wir haben eine geringfügige MA wo die Mutterschutzfrist am 06.11.2020 begann. Vorher war Beschäftigungsverbot.
Der Tag der vsl. Entbindung und die Daten der MS-Frist sind entsprechend angelegt.
Auch die Lohnart "Zuschuß zum MS" ist angelegt.
Trotzdem kommt es zu folgenden Fehlermeldungen:
Berechnet wird dann nur der Lohn im Beschäftigungsverbot bis 05.11.2020.
Wo liegt jetzt hier der Fehler ???
Wer kann helfen?
Danke im Voraus !
maverick1305
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hat denn niemand eine Idee ?
Hallo maverick1305,
ist die Lohnart Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch im Bearbeitungsmonat November angelegt?
Wenn diese erst im Dezember angelegt wurde, können Sie die Gültigkeit der Lohnart verschieben. Schließen Sie hierzu alle geöffnete Erfassungsmasken und gehen Sie danach im Bearbeitungsmonat 12/2020 auf Extras I Gültig ab Datum verschieben. Wählen Sie als Ordnungsbegriff "Lohnarten" aus. Dort können Sie die Gültigkeit der Lohnart auf November verschieben.
Falls die Lohnart im Monat November vorhanden ist, möchten wir uns den Sachverhalt gerne näher anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke, Das Problem konnte mit DATEV geklärt werden.