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Falsche Betriebsnummern bei SV Jahresmeldungen

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letzte Antwort am 23.02.2021 12:10:03 von Flitze0815
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maverick1305
Einsteiger
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Hallo Community,

 

wir haben in einer Firma 4 Betriebsstätten mit dann jeweils einer anderen Betriebsnummer.

Jetzt kommt es ab und an mal vor, dass ein Arbeitnehmer die Betriebsstätte innerhalb der Firma wechselt.

Da durch LODAS dafür keine An-und Abmeldung erzeugt wird, haben wir diese laut Krankenkasse (Abmeldung Grund 33/Anmeldung Grund 13) selbst über SV-Net vorgenommen.

 

Bsp. Mitarbeiter wechselt von Betriebsstätte 1 zu Betriebsstätte 2 zum 01.02.20XX

- zum 01.02.20XX in LODAS Betriebsstätte beim Mitarbeiter geändert

dann folgende Meldungen über SV-Net:

- Abmeldung mit Grund 33 zum 31.01.20XX auf alter Betriebsstätte

- Anmeldung  mit Grund 13 zum 01.02.20XX auf neuer Betriebsstätte

 

Jetzt sollte man annehmen, dass LODAS die Jahresmeldung richtig erzeugt.

 

Erzeugt wurde aber eine Jahresmeldung für das ganze Jahr also von 01.01.-31.12.20XX auf der neuen Betriebsstätte.

 

Was läuft hier jetzt falsch ? Muss die Ab-und Anmeldung vielleicht mit Grund 30/10 erfolgen ?

Gibt es eine Möglichkeit das LODAS bei Betriebsstättenwechsel die SV-Meldungen selbst erzeugt?

 

Vielleicht kann ja jemand "Licht ins Dunkel" bringen

 

Danke 

maverick1305

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Maverick,

dieses Problem wird wohl so lange bestehen, wie die Krankenkassen darauf bestehen, dass eine Ab- und eine Anmeldung erstellt wird, obwohl der Wechsel gar nicht meldepflichtig ist. Dementsprechend wird seitens DATEV auch keine Meldung erstellt und die Jahresmeldung weist das ganze Jahr aus.

Normalerweise wäre es die Aufgabe der Krankenkasse, die entsprechenden Versicherten bei sich selbst von einer Betriebsnummer auf die andere umzuschreiben. Diese weigern sich aber vehement - zumindest die Großen. 

Übereinkünfte zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und dem BM für Soziales werden seitens der Krankenkassen konsequent ignoriert.

Für uns als Abrechner ist das natürlich keine befriedigende Situation, da man gegenüber der Krankenkasse ja auch irgendwie 'richtig' agieren möchte. Nichts desto trotz handelt die DATEV korrekt. Um keinen Ärger mit der Krankenkasse zu bekommen, kann man die Meldungen nur über SV-net erstellen.

Gruß

Flitze

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Grüße aus der Südheide
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

wenn bei uns diese Nachfrage kommt, habe ich der Krankenkasse meist geantwortet, dass ich es auch für sinnvoll halten würde, wenn dies zu einem Meldegrund führen würde. Da dies aber z.Zt. nicht der Fall ist, werden diese Meldungen nicht erzeugt.

 

Und wenn es eine Rechtsgrundlage für die Meldung gibt, bat ich um entsprechende Mitteilung, damit ich dies zur Änderung an die DATEV weiterleiten könne.

 

Ich habe dann für den jeweiligen Fall nie wieder etwas von den Kassen gehört. Die können dies also durchaus selbst "umstellen". Aber es scheint einfacher zu sein, entsprechende Meldungen von den Arbeitgebern anzufordern...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

maverick1305
Einsteiger
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...erstmal danke für die Antworten.

 

Ergänzend nochmal eine Frage an Herrn Lutz:

 

Sollte man die Meldungen über SV-Net dann mit Grund 33/13 (Abmeldung/Anmeldung) oder besser mit

30/10 erledigen? Denn bei 30/10 würde dann die spätere Jahresmeldung doch den richtigen Zeitraum und Betriebsstätte darstellen ?

 

 

Danke

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 7
446 Mal angesehen

Moin,

 

ich habe in einem derartigen Fall noch nie eine Meldung über sv.net erstellt. sv.net ist bei uns als "Notfallmaßnahme" vorhanden - muss aber meisten jedes Mal neu aktiviert werden, weil wir zu lange keine Meldungen erstellt haben.

 

Wenn Sie eine Meldung über sv.net abgeben, ist die folgende Jahresmeldung immer falsch, da der Zeitraum in LODAS manuell nicht angepasst werden kann (und auch nicht darf).

 

Die Meldegründe 30/10 halte ich für falsch, da das Beschäftigungsverhältnis nicht endet. 

 

Wenn Sie sich also entscheiden, die Meldung über sv.net zu erstellen, sollten Sie sich gleich notieren, dass Sie auch später die Jahresmeldung (oder sonstige Ab-/Unterbrechungsmeldung) manuell über sv.net korrigieren müssen.

 

Und dann sollten Sie sich zusätzlich noch notieren, dass Sie für die nächste SV-Prüfung dem Prüfer zusätzlich zu den Daten, die über die euBP gemeldet werden, die Protokolle der Meldungen über sv.net zur Verfügung zu stellen, da diese natürlich im Bestand im Rechenzentrum nicht vorhanden sind.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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maverick1305
Einsteiger
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Dankeschön😊

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
426 Mal angesehen

Und wenn es eine Rechtsgrundlage für die Meldung gibt, bat ich um entsprechende Mitteilung, damit ich dies zur Änderung an die DATEV weiterleiten könne.

 

 

 


Na, das ist ja mal eine geniale Idee.. werde das fürs nächste Mal im Hinterkopf behalten 👍

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 23.02.2021 12:10:03 von Flitze0815
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