Hallo, ich würde da gar nichts berechnen, sondern mir bzw. dem Arbeitgeber vom Gläubiger die fertigen Zahlen geben lassen und diese für die Pfändung erfassen. Wenn es mir suspekt vorkommt, würde ich es dem Arbeitgeber zurückschicken mit dem Hinweis, er soll es dem betreffenden Arbeitnehmer geben, damit er schaut, ob er gegen die Zinsberechnung angehen will. Das ist dann aber sein Problem, nicht das des Arbeitgebers oder meines. Die Pfändung würde ich aber normal weiter laufen lassen. Sollten nur noch die Zinsen zu pfänden sein und der Arbeitnehmer geht dagegen an, würde ich nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber gegebenenfalls die Überweisung auf Eis legen, aber trotzdem die pfändbaren Bezüge einbehalten. Wenn dann feststeht, dass sie korrekt sind, bekommt der Gläubiger das Geld, wenn die Berechnung (teils) falsch war, bekommt der Arbeitnehmer die zuviel berechneten Beträge.
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