Hallo Herda, ich bin jetzt nicht der Lohn-Crack. Da aber bisher keine Antwort kam, versuche aber mal eine Antwort aus meiner Erfahrung, so wie ich es verstanden habe. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten / Varianten. Einen neuen Begleitzettel erhält man, soweit man korrigiert. Entweder man setzt die ganze Lohnabrechnung mit allen Mitarbeitern zurück, macht die Korrektur und schließt die Lohnabrechnung im Ganzen für alle Mitarbeiter neu ab. Dann erhält man einen neuen Begleitzettel mit der neuen Gesamtsumme. Setzt man nur eine Lohnabrechnung zurück, korrigiert diese und rechnet diese neu ab, dann bleibt der alte Begleitzettel gültig und man bekommt einen zusätzlichen mit dem Differenzbetrag. Wenn der Mandant den Begleitzettel zur Freigabe an die Bank faxt und man nur selektiv ändert, dann muss man ihm also beide Begleitzettel zukommen lassen. Setzt man die ganze Lohnabrechnung zurück, darf man dem Mandanten nur den letztgültigen Begleitzettel übergeben. Vorsichtig muss man sein, wenn die Daten an das Bankportal gesendet werden. Denn wenn sie dorthin übermittelt wurden, kann man sie natürlich von dort nicht mehr löschen. Wenn man also die ganze Lohnabrechnung zurücksetzt und den "Begleitzettel" neu übermittelt, dann liegen im Onlinebanking des Mandanten ZWEI Zahlungssätze. Einer mit dem richtigen Gesamtbetrag und einer mit dem falschen. Der Mandant muss dann den richtigen anweisen und den falschen löschen. Hier hilft die Referenznummer auf dem Begleitzettel zur Zuordnung. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. PS: Wenn man den Betrefft seiner Frage präzisiert, bekommt man bessere Antworten. Hier also bspw. "Lohn und Gehalt - Begleitzettel bei Korrektur"
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