Solange der Mitarbeiter krank ist und Entgeltfortzahlung bekommt: Punkt 3 im genannten Dokument. Da müssen Sie dann wiederum unterscheiden, ob mit oder ohne AU, d.h. der Grund ist Entgeltfortzahlung ohne AU-Bescheinigung oder Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung. Wenn der Punkt erreicht ist, dass das Entgelt nicht mehr fortgezahlt wird: Punkt 6 im genannten Dokument. Ausführlicher finden Sie es im verlinkten Dokument. Nachtrag: http://www.aok-business.de/niedersachsen/tools-service/fuer-ihre-mitarbeiter/medizinische-rehabilitation-kur/ Da finden Sie es noch einmal aus Sicht einer Krankenkasse. Kurzfassung: eine "richtige" Kur ist eine Maßnahme zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Es gelten die normalen Vorschriften für die Entgeltfortzahlung (gem. § 9 EFZG), daher als Grund Entgeltfortzahlung ohne oder mit AU-Bescheinigung. Nur wenn eine Kur eher eine Wellness-Maßnahme ist (= ohne Vorlage eines Bescheids oder einer Vorabinformation zur Bewilligung einer Maßnahme durch den zuständigen Sozialversicherungsträger) und der Arbeitgeber sagt: klar, mach mal, ich zahle das Gehalt gern weiter..., dann wäre das Urlaub. Schönes Wochenende!
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